CS Euroreal: Erste Ausschüttung nach Auflösung - Interessengemeinschaft für Anleger statt jahrelanger Abwicklung

CS Euroreal: Erste Ausschüttung nach Auflösung - Interessengemeinschaft für Anleger statt jahrelanger Abwicklung
26.06.20121077 Mal gelesen
Die Anleger des offenen Immobilienfonds CS Euroreal erhalten die erste Ausschüttung nach der Auflösung. Nächste Ausschüttung ist im Dezember 2012 vorgesehen. Was können Anleger, die nicht so lange warten wollen, unternehmen? Interessengemeinschaft bietet Alternative zur Abwicklung.

450 Mio. Euro schüttet der offene Immobilienfonds CS Euroreal im Juni 2012 an seine Anleger aus. Pro Anteil erhalten die Anleger 4,28 Euro. Damit erfolgt die erste Ausschüttung im Rahmen der Abwicklung.Als Termin für die nächste Auszahlung ist der Dezember 2012 anberaumt. Deren Höhe wird sich danach orientieren, wie viele und wie erfolgreich Fondsimmobilien vom Management des CS Euroreal veräußert werden können. Anleger müssen jedoch nicht gezwungenermaßen an einer Abwicklung teilnehmen. Es gibt für die Anleger Alternativen zur Auflösung.

 

Alternativen zur weiteren Abwicklung

 

Ein Verkauf der Anteile des CS Euroreal über die Börse ist trotz der Auflösung des offenen Immobilienfonds weiterhin wie gewohnt möglich. Ein Börsenverkauf birgt allerdings wegen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Gleichzeitig können Anleger des CS Euroreal auch individuell Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte auch Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. In den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Diese Auffassung wird auch durch ein weiteres Urteil gestärkt. Das Landgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-12 O 81/11) sprach dem Anleger eines offenen Immobilienfonds Schadensersatz zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite CS Euroreal (mit Informationen über die Interessengemeinschaft)

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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