Santander Kapitalprotekt – Hilfe für Anleger nach dem Aus des SEB Immoinvest und des CS Euroreal

Santander Kapitalprotekt –  Hilfe für Anleger nach dem Aus des SEB Immoinvest und des CS Euroreal
25.05.2012355 Mal gelesen
Von der Auflösung der beiden offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest und CS Euroreal sind auch die Anleger des Santander Kapitalprotekt betroffen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern helfen.

Der Mai 2012 brachte für die Anleger des Dachfonds Santander Kapitalprotekt unerfreuliche Nachrichten mit sich. Am 07.05.2012 wurde der Zielfonds SEB Immoinvest, in den über ein Viertel des Fondsvermögens investiert ist, aufgelöst. Dieses Schicksal ereilte auch einen weiteren großen Zielfonds. Am 21.05.2012 wurde der CS Euroreal nach einer Wiedereröffnung auf Probe ebenfalls aufgelöst. Die jetzt erforderlichen Abwicklungen vergrößern die Chancen, dass der Santander Kapitalprotekt in nächster Zeit die Anteilsannahme wieder aufnimmt wohl eher nicht. Über 75 % des Fondsvolumens des Santander Kapitalprotekt von Liquidationen betroffen.

 

Dachfonds können unbefristet geschlossen bleiben

 

Die Geschehnisse rund um die beiden größten Zielfonds dürften die Wiedereröffnungsaussichten nicht unbedingt verbessert haben. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile bis auf Weiteres nicht zurückgeben können, da Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt für unbegrenzte Zeit geschlossen bleiben können. Anleger, die sich mit dieser Situation nicht einfach abfinden möchten, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So kann geklärt werden, ob die Anleger des Santander Kapitalprotekt sich verlustfrei von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können. Beispielsweise kann überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die zum Schadensersatz führen können.

 

Zu den typischen Fehlern einer Anlageberatung gehört, dass die Anleger nicht darüber aufgeklärt wurden, dass Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf die Zielfonds des Santander Kapitalprotekt auswirkte. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Anlage- oder Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die Anleger aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den Anlegern ein Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Kapitalprotekt ausführlich beschrieben wird.

 

Erfahrung mit Dachfonds und offenen Immobilienfonds

 

Wurde von Anlageberatern oder Banken gegen eine der obigen Pflichten verstoßen, bestehen für Anleger des Santander Kapitalprotekt gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des Santander Kapitalprotekt sollten nun dringend handeln und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ausgewiesene Kenntnisse bei offenen Immobilienfonds und Dachfonds. "Es werden bundesweit zahlreiche Gerichtsverfahren für Anleger geführt, insbesondere vor dem Landgericht Berlin und Landgericht Frankfurt.", teilt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll mit.

 

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Infoseite Santander Kapitalprotekt

 

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