CS Euroreal – Was können Anleger nach der Auflösung tun? - Interessengemeinschaft

CS Euroreal – Was können Anleger nach der Auflösung tun? - Interessengemeinschaft
25.05.2012259 Mal gelesen
Interessengemeinschaft oder Schadensersatzklage als Alternativen zur Abwicklung des CS Euroreal. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern helfen.

Die Auflösung des CS Euroreal ist erst seit wenigen Tagen beschlossene Sache. Doch für die Anleger des offenen Immobilienfonds hat das lange Warten gerade erst begonnen. Denn das Management des CS Euroreal hat für die Abwicklung fünf Jahre Zeit. Der Grund für die Auflösung und Abwicklung des CS Euroreal ist die gescheiterte Wiedereröffnung auf Probe am 21.05.2012. Der offene Immobilienfonds war dem Ansturm der Anleger, die die erste Chance seit zwei Jahren, sich von ihren Anteilen trennen zu können, nutzen wollten, nicht gewachsen.

 

Bereits am 07.05.2012 war der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest ebenfalls nach einem durch die Anleger bestimmten Probehandelstag endgültig aufgelöst worden. Daher werden jetzt 2 Branchengiganten abgewickelt. Zusammengefasst repräsentieren der CS Euroreal und der SEB Immoinvest ein Immobilienvermögen von über 12 Mrd. Euro. Während der bis ins Jahr 2017 währenden Abwicklung werden die Immobilien des CS Euroreal veräußert. Die Veräußerungserlöse werden halbjährlich an die Anleger ausgezahlt. Die Höhe der Auszahlungen bemisst sich daran, wie viele und wie erfolgreich das Management des CS Euroreal die Fondsimmobilien veräußern kann. Die genauen Auszahlungstermine stehen noch nicht fest. 

 

Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen

 

Ein Verkauf der Anteile des CS Euroreal über die Börse ist trotz der Auflösung des CS Euroreal weiterhin möglich. Allerdings müssen Anleger mit Kursschwankungen und Verkaufsgebühren rechnen. Anleger, die eine Alternative zur Abwicklung und zum Börsenverkauf suchen, sollten sich der Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal anschließen. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal und deren speziellen Problematiken.

 

Auch reichte die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen bereits Schadensersatzklagen für Anleger, die in offene Immobilienfonds investierten, bei Gericht ein, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Vertrieben wurde der CS Euroreal von freien Beratern und Banken wie der Postbank.  In vielen Fällen sollte die Investition in den CS Euroreal der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen.

 

Weiterlesen unter:

Infoportal CS Euroreal (mit Informationen über Interessengemeinschaft)

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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