Auflösung SEB Immoinvest! Auflösung auch für CS Euroreal? Handlungsbedarf für Anleger!

Auflösung SEB Immoinvest! Auflösung auch für CS Euroreal? Handlungsbedarf für Anleger!
09.05.2012435 Mal gelesen
Es stellt sich nunmehr die Frage, ob die Auflösung des SEB Immoinvest Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Zukunft des offenen Immobilienfonds CS Euroreal zulässt. Bis Mitte Mai muss auch das Management des CS Euroreal über die Zukunft des Fonds entscheiden.

Wie bereits berichtet, hat die Vorstandsvorsitzende der SEB Asset Management AG am 07.05.2012 mitgeteilt, dass der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest, einer der Branchenriesen, nunmehr aufgelöst wird. Hintergrund hierfür war, dass die vorhandene Liquidität nicht ausreichte, um alle ausstiegswilligen Anleger auszuzahlen. Die nun anstehende Abwicklung des Fonds wird Jahre dauern und für die Anleger sind erhebliche Kapitalverluste zu befürchten.

Es stellt sich nunmehr die Frage, ob die Auflösung des SEB Immoinvest Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Zukunft des offenen Immobilienfonds CS Euroreal zulässt. Bis Mitte Mai muss auch das Management des CS Euroreal über die Zukunft des Fonds entscheiden.

Man kann die beiden Fonds nicht über einen Kamm scheren. Sicherlich hat der CS Euroreal ein attraktives Immobilienportfolio. Allerdings sind ausgewiesene Finanzspezialisten nicht gerade optimistisch. So hatte der Immobilien- und Finanzvorstand der Deka-Bank, Herr Matthias Danne, noch im Januar auf einer Veranstaltung in Frankfurt eine pessimistische Prognose hinsichtlich der Zukunft der beiden Immobilienfonds SEB Immoinvest und dem CS Euroreal abgegeben. Wie sich nun zum Leidwesen der Anleger herausstellt, lag er mit dieser pessimistischen Prognose im Hinblick auf den SEB Immoinvest leider richtig. Jedenfalls lässt diese Einschätzung eines Insiders und die bisherige Entwicklung nichts Gutes für die Anleger des CS Euroreal hoffen.

Es zeigt sich vielmehr, dass auch die Anleger des CS Euroreal möglichst rasch handeln sollten, um drohende Nachteile (Kapitalverluste) zu vermeiden und etwaige Ansprüche zu sichern. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass auch im laufenden Jahr 2012 die Verjährung von etwaigen Ansprüchen eintreten kann, mit der Folge, dass solche Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Wir haben für eine Reihe von Anlegern, die sich zum Handeln entschlossen haben, bereits gerichtliche Verfahren zur Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen eingeleitet.   

Mögliche Ansprüche könnten unter anderem darauf gestützt werden, dass

- der Immobilienfonds fälschlicherweise als bessere Alternative zu Festgeldanlagen dargestellt wurde und als sicher angepriesen wurde.

-  nicht über die Schließungsmöglichkeit des Fonds aufgeklärt wurde.

- keine hinreichende Aufklärung über hinter dem Rücken der Anleger an die Banken gezahlten Rückvergütungen erfolgte.

Sollten Sie sich zum Handeln entschließen, informieren wir Sie gerne über die drohende Verjährung und überprüfen Ihre möglichen Ansprüche. Für den Fall, dass Ansprüche bestehen, wird Herr Rechtsanwalt Wöhrle verjährungshemmende Schritte für Sie einleiten und Ihre Ansprüche weiter durchsetzen. Gerne übernehmen wir für Sie kostenlos auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung, soweit eine solche besteht.

Über unser Kontaktformular auf unserer Homepage können Sie sich schnell und unkompliziert mit uns in Verbindung setzen. Wir antworten Ihnen umgehend.

Rechtsanwälte Wöhrle & Schick

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