MHF Academy Film 2 – Verjährung droht! Anleger sollten jetzt schnell handeln

MHF Academy Film 2 – Verjährung droht! Anleger sollten jetzt schnell handeln
19.04.2012368 Mal gelesen
Anleger des Filmfonds MHF Academy Film 2 müssen sich sputen, wenn sie der drohenden Verjährung ihrer Ansprüche zuvor kommen wollen.

Anleger des Filmfonds Academy Film 2 haben noch eine Chance, ihre Investition in den Filmfonds mit einem Happy End ausklingen zu lassen. Dabei fing das Jahr 2012 für viele Anleger sehr unangenehm an: Sie wurden von der Finanzverwaltung aufgefordert, Steuern inklusive 6 % Zinsen für die Vergangenheit nachzuzahlen. Teilweise belaufen sich die Forderungen wegen der Verzinsung auf erhebliche Summen, da es um Steuerschulden der Jahre 2001 und 2002 handelt.

 

Gerichte billigten Anlegern des Academy Film 2 Schadensersatz zu

 

Für Anleger des Academy Film 2 kann eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht eine Chance bieten, sich von ihrer Beteiligung an dem Filmfonds zu lösen und Schadensersatz fordern zu können. Verschiedene Landgerichte billigten Anlegern des Academy Film 2 bereits Schadensersatz zu. Das Landgericht München I (Entscheidung vom 28.01.2010; Az.: 22 O 76/09) und das Landgericht Konstanz (Entscheidung vom 04.12.2009; Az.: 3 O 32/09 D) entschieden, dass den Anlegern Schadenersatz zusteht.

 

Anlegern des Filmfonds Academy Film 2 kann ein Schadensersatzanspruch beispielsweise wegen Falschberatung zustehen. Eine solche liegt vor, wenn Banken, beim Academy Film 2 hauptsächlich die Commerzbank, oder Anlageberater die Anleger während des Anlageberatungsgesprächs nicht ausreichend über die Risiken, die mit einer Investition in einen Filmfonds verbunden sind, aufklärten.

 

Dass Falschberatungen keine Seltenheit sind, zeigt sich bei der rechtlichen Beratung von Anlegern des Academy Film 2 durch den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Daher wurden bereits zahlreiche Klagen für Anleger des Academy Film 2 eingereicht.

 

Schadensersatzansprüche drohen zu verjähren!

 

Doch Anleger, die sich jetzt wehren wollen, müssen rasch handeln, da ihre Ansprüche zu verjähren drohen. Möglicherweise bereits zum Stichtag! Dieser ist genau 10 Jahre nach dem Tag, an welchem die Beteiligungen an dem Filmfonds Academy Film 2 erworben wurden. Anleger des Academy Film 2 sollten daher genau das Kaufdatum ihrer Beteiligungen überprüfen. Um die Verjährung zu verhindern sollten die Anleger sich umgehend an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Kapitalanlage überprüfen zu lassen.

 

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