KanAm Grundinvest – Interessengemeinschaft, Schadensersatz

KanAm Grundinvest – Interessengemeinschaft, Schadensersatz
08.03.2012480 Mal gelesen
Schadenersatz für Anleger des KanAm Grundinvest.

Was Anleger nun tun können nach der Bekanntgabe der Auflösung. Anwälte informieren.

Der offene Immobilienfonds KanAm Grundinvest wird nicht wiedereröffnet, sondern aufgelöst. Diese Entscheidung gab die KanAm Gruppe am 29.02.2012 in einer Pressemitteilung bekannt. Der Immobilienfonds hätte im Mai 2012 die Höchstschließungsdauer von 2 Jahren erreicht. Es hätte entschieden werden müssen, ob der Fonds KanAm Grundinvest wiedereröffnen kann oder er aufgelöst werden muss. Die KanAm Gruppe nahm diese Entscheidung durch den jetzt bekannt gewordenen Beschluss vorweg.

In der Pressemitteilung wird die anhaltende öffentliche Diskussion über den Fonds KanAm Grundinvest als Ursache für die Auflösung benannt. Die KanAm Gruppe sieht die nachhaltige Wiedereröffnung des Fonds als nicht gewährleistet an. Das Emissionshaus habe sich daher entschieden, die Fondsverwaltung des KanAm Grundinvest mit Wirkung zum 31.12.2016 zu kündigen.

Im Jahr 2008 wurde der damals 7 Jahre alte offene Immobilienfonds KanAm Grundinvest zum ersten Mal wegen Liquiditätsproblemen geschlossen. Die Schließung musste von Gesetzes wegen erfolgen, da der KanAm Grundinvest über weniger als 5% flüssige Mittel verfügte. Nachdem der Fonds KanAm Grundinvest im Juni 2009 wiedereröffnet wurde, wurde er knapp ein Jahr später erneut wegen Liquiditätsproblemen geschlossen. Die im Mai 2010 erfolgte Schließung hat sich jetzt als die endgültige Schließung herausgestellt. Die Abwicklung des Fonds KanAm Grundinvest ist bereits die zweite Liquidation eines Fonds der KanAm Gruppe. Der Schwesterfonds KanAm US-Grundinvest wurde ebenfalls aufgelöst.

Nach Angaben der KanAm Gruppe ist das weitere Vorgehen folgendermaßen geplant. Rund 200 Mio. Euro sollen in den kommenden Wochen an die Anleger des Immobilienfonds KanAm Grundinvest ausgeschüttet werden. In der Woche vom 05.-11.03.2012 sollen die ersten Auszahlungen erfolgen. Danach soll im Halbjahresrhythmus ausgezahlt werden. Welche Höhe die jeweiligen Halbjahresauszahlungen haben werden, richtet sich danach, wie viel die Verkäufe der Immobilien des KanAm Grundinvest erbringen werden. Der offene Immobilienfonds KanAm Grundinvest soll bis zum 31.12.2012 vollständig aufgelöst sein.

Da die Abwicklung erst in fünf Jahren abgeschlossen sein soll, müssen Anleger des KanAm Grundinvest jetzt handeln. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht bereits für zahlreiche Anleger Ansprüche geltend und wird nun Klagen einreichen. In nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche, weil falsch beraten wurde. Anleger des KanAm Grundinvest müssen jetzt wegen der Verjährung sehr schnell handeln. "Das Investment" schreibt, dass 79% der Immobilien ein Volumen von über 100 Mio. Euro hätten, die nur schwer zu verkaufen sein dürften. Wie lange sich die Abwicklung dann wirklich hinzieht und mit welchen Verlusten die Anleger zu rechnen haben, ist sehr ungewiss.

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