MPC Offen Flotte Santa B Schiffe - Fachanwälte helfen Anlegern

Wirtschaft und Gewerbe
29.02.2012261 Mal gelesen
Fachanwälte setzen Schadenersatz für MPC Schiffsfonds Anleger durch

In den Fonds MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG investierten Anleger in den Jahren 2006 und 2007 über 177 Mio. €. Ob sie von diesem Geld je etwas wiedersehen werde, steht in den Sternen. Denn der Fonds mit seinem 14 Schiffen befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage. Die Einnahmen bleiben weit hinter den prospektierten Annahmen zurück, die Darlehensrückführung ist ins Stocken gekommen, Ausschüttungen sind nicht möglich. Anlegern droht angesichts der fehlenden Aussichten für einen Anstieg der Chartereinnahmen der Totalverlust ihrer Einlage.

Schadenersatz wegen Falschberatung und Prospektfehlern

Im Auftrag von Mandanten, die an dem Fonds beteiligt sind, haben wir den Prospekt des Fonds MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.

Nur 70 % der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition

Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen.

Der Prospekt des Fonds "MPC Offen Flotte"- MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - enthält solche Aussage nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 30% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 70% flossen tatsächlich in den Kauf der Schiffe.

26,5% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Bankberater müssen nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer darauf hinweisen, welche Provisionen ihre Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung eines Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen, wenn der Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital mehr als 15 % beträgt. Beim Fonds MPC Offen Flotte belief sich die Vertriebsprovision auf sagenhafte 26,5% des von den Anlegern investierten Kapitals. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert, sei es durch die beratende Bank, wie beispielsweise die im Vertrieb dieses Fonds tätige CITIBANK (jetzt: TARGOBANK), noch durch sonstige Berater.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen

Da ein Teil der vom Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - aufzunehmenden Kreditmittel in JPY aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen und eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant. Im Ergebnis wird der gesamten Kalkulation des Fonds der Boden entzogen. Steigt beispielsweise der Wert des Yen gegenüber dem US-$ um 35 % und hat der Fonds 50 % seiner Kredite in Yen aufgenommen, steigt die Belastung für Zins und Tilgung um 17,5 %. Dies kann die Zahlungsunfähigkeit des Fonds beeinträchtigen. Ist der Fonds aufgrund fehlender Einnahmen nicht in der Lage, die Kredite in vollem Umfang zu bedienen, kann dies zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung der Fondsschiffe und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Sollte sich die Situation des Fonds nicht drastisch verbessern, könnte bei einigen Einschiffsgesellschaften aufgrund der ungünstigen Wechselkursentwicklung und der fehlenden Einnahmen im Jahr 2012 sogar die Kreditkündigung drohen. Auf diese Risiken hätten die Berater die Anleger des Fonds MPC Offen Flotte - Santa B Schiffe ausdrücklich hinweisen müssen.

Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen - Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld

Den von uns vertretenen Anlegern des Fonds "MPC Offen Flotte" - MS "Santa B Schiffe" GmbH & Co. KG - wurde von ihren Beratern ferner verschwiegen, ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2023 kündigen können. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu komme. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen.

Anleger des Fonds MPC Offen Flotte - MS "Santa B Schiffe" mbH & Co. KG haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds Santa B Schiffe mbH & Co. KG? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
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