HSC Optivita UK I – Schadensersatz für Anleger

HSC Optivita UK I – Schadensersatz für Anleger
25.02.2012535 Mal gelesen
Rechtsanwälte informieren bei Schaden durch Lebensversicherungsfonds.

Ernüchternde Nachrichten gleich zu Jahresbeginn 2012 gab für die Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK I. Die Ausschüttungen werden auf 26 % des Kommanditkapitals reduziert, anstatt wie geplant 42 % zu betragen. 

Die Hanseatische Sachwert Concept GmbH, ein Tochterunternehmen der HCI Gruppe, platzierte den Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK I GmbH & Co. KG im Jahr 2004 auf dem Markt. Rund 40 Mio. Euro an Eigenkapital wurden von den Anlegern eingebracht. Der Fonds erwarb britische Versicherungspolicen auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen.

Das Jahr 2011 brachte für die Mehrzahl der Lebensversicherungsfonds mit britischen Versicherungspolicen enorme Schwierigkeiten mit sich. Als Folge der Finanzkrise fielen die Schlussboni der Policen wesentlich geringer aus als vor der Krise. Die Rückkaufswerte der Policen sanken ebenfalls. Die Kalkulationsgrundlage für die Lebensversicherungsfond änderte sich somit dramatisch, was sich letztendlich auch Auswirkungen auf das Kapital der Anleger hat. HSC Optivita UK I scheint die Folgen dieser Schwierigkeiten noch nicht gänzlich überwunden zu haben.

Den Anlegern von HSC Optivita UK I wurde mitgeteilt, dass die Ausschüttungen für 2011 deutlich reduziert werden. Statt der anvisierten 42% sollen  nur 26% bezogen auf die Kommanditeinlage ausgeschüttet werden. Den Anlegern fällte es deshalb schwer, die hohe Vergütung des Geschäftsführers und die ebenfalls hohe Treuhand-Vergütung, die sich zusammen auf rund 380.000 Euro belaufen, nachzuvollziehen. Den Anlegern von HSC Optivita UK I erscheint dieser hohen Betrag als unangemessen, wenn die Ausschüttungen für die Anleger gleichzeitig um gute die Hälfte hinter dem Versprochenen zurückbleiben.

Darüber hinaus wird auch das Geschäftsmodell der Lebensversicherungfonds als solches in letzter Zeit hinterfragt. HSC Optivita UK I zahlt die Beiträge für britische Versicherungspolicen, die auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen aufgekauft wurden, für die Versicherten weiter. Stirbt der Versicherte, so HSC Optivita UK I die Versicherungssumme. Der Knackpunkt: Je früher der Versicherte stirbt, desto lukrativer war der Aufkauf der Versicherungspolice für HSC Optivita UK I. Für viele Menschen ist das Konzept, aus dem frühen Tod eines Mensch Gewinn zu schlagen, sehr befremdlich.

Anleger, die wegen der reduzierten Ausschüttungen und der generell dürftigen Entwicklung des Fonds mit dem Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK I unzufrieden sind, sollten erwägen, ihre Kapitalanlage rechtlich überprüfen zu lassen. Zumal sich eine Kündigung der Anlage als schwierig gestaltet, da HSC Optivita UK I verschiedene Einwände gegen Kündigungen vorbringt. In der Vergangenheit wurden bei der Anlageberatung von Banken oder Anlageberatern häufig Fehler begangen, die es den Anlegern erlauben können, sich von ihrer Fondsbeteiligung zu lösen und Schadensersatz von Banken oder Beratern zu erlangen. Auch kommt eine Prospekthaftung in Frage, wenn der Prospekt von HSC Optivita UK II nicht den Mindeststandards entspricht. Anleger von HSC Optivita UK II sollten daher nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Fondsbeteiligung rechtlich überprüfen zu lassen.

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