Gnadenfrist für eingefrorenen CS Euroreal läuft am 18. Mai 2012 ab: Handlungsbedarf für Anleger!

Gnadenfrist für eingefrorenen CS Euroreal läuft am 18. Mai 2012 ab: Handlungsbedarf für Anleger!
04.01.2012623 Mal gelesen
Die Ungewissheit für die Anleger des CS Euroreal geht weiter. Nachdem die Fondsgeschäftsführung noch im November 2011 davon sprach, dass eine Öffnung des bis heute geschlossenen Fonds voraussichtlich noch im Jahr 2011 möglich sein werde, musste sie bereits Mitte Dezember 2011 wieder zurück rudern und eingestehen, dass nicht ausreichend Mittel für die Wiedereröffnung zur Verfügung stehen.

Spätestens bis zum 18. Mai 2012 muss die Geschäftsführung abschließend entscheiden, ob der eingefrorene Fonds nun doch noch geöffnet werden kann, oder ob er endgültig geschlossen bleibt und abgewickelt wird. Eine Wiedereröffnung erscheint aus unserer Sicht, nach dem Rückzieher im Jahr 2011 zumindest fraglich. Aber unabhängig davon, ob nun wieder geöffnet oder abgewickelt wird, steht zu befürchten, dass die Anleger bei beiden Varianten mit erheblichen Verlusten rechnen müssen. Bei einer Wiedereröffnung ist nicht auszuschließen, dass es zu starken Kursschwankungen nach unten kommen kann. Noch katastrophaler wäre vermutlich die Abwicklung des Fonds.

Eine Ausstiegsmöglichkeit, zur Vermeidung dieser negativen Folgen für betroffene Anleger, ist der Weg, die Rückabwicklung von den vermittelnden Banken (zum Beispiel Deutsche Postbank AG) zu fordern und diese durchzusetzen. Ein solcher Anspruch auf Rückabwicklung besteht für Anleger dann, wenn sie bei der Vermittlung des Fonds falsch beraten wurden. Beim CS Euroreal wurde häufig von den Bankmitarbeitern behauptet, dass die Anlage sehr sicher sei und die bessere Alternative zu Festgeldanlagen darstelle. Wie sich jetzt zeigt, ist dies gerade nicht der Fall. Weiterhin wurden die Anleger oftmals nicht darauf hingewiesen, dass eine Schließung des Fonds oder ein Wertverlust überhaupt möglich ist. Auch über Rückvergütungen (Kick-Backs) wurde nicht hinreichend aufgeklärt.

Dies sind Beratungsfehler, die eine Rückabwicklung für den Anleger ermöglichen können. Hierfür ist jedoch ein rasches Handeln erforderlich, da möglichen Ansprüchen  auf Rückabwicklung auch im Jahr 2012 die Verjährung droht.

Wir vertreten bereits eine Reihe von geschädigten Anlegern. Herr Rechtsanwalt Wöhrle von der Anwaltskanzlei Wöhrle & Schick informiert Sie gerne über die drohende Verjährung und überprüft Ihre möglichen Ansprüche. Sollten solche Ansprüche bestehen, wird Herr Rechtsanwalt Wöhrle verjährungshemmende Schritte für Sie einleiten und Ihre Ansprüche weiter durchsetzen. Er wird auch gegebenenfalls für Sie kostenlos eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung, zur Vermeidung von Kostenrisiken, stellen.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns.

Rechtsanwälte Wöhrle & Schick, Kreuzstraße 31 - 3355543, Bad Kreuznach Fon: 0671 29 83 26 0, Fax: 0671 29 83 26 26, Email: woehrle@ws-anwaelte.de, www.ws-anwaelte.de