Eine erhebliche Anzahl von Anlegern haben in den offenen Immobilienfonds der Credit Suisse (Investitionsvolumen rund 6 Mrd. EUR) investiert. Vertrieben wurde der offene Immobilienfonds unter anderem von der Postbank. Deren Berater haben den Immobilienfonds oftmals als sehr sicher und als "die bessere Alternative zu Festgeldanlagen" angepriesen. So auch in dem hier vorliegenden Fall. Der Mandant hatte im Jahre 2009 gezeichnet und ihm wurde die Anlage als sichere Alternative zum Festgeldkonto empfohlen.
Verschwiegen wurde ihm allerdings, dass zum damaligen Zeitpunkt schon bekannt war, dass auch offene Immobilienfonds das Risiko von erheblichen Wertverlusten in sich bergen. Dies zeigte sich spätestens im Jahre 2008 im Rahmen der Finanzkrise, als die Mieteinnahmen weltweit sanken und die Immobilienblase zerplatzte. Hierdurch kam es zu erheblichen Wertverlusten. All dies musste den Beratern, die zur Anlage in den Fond CS EUREAL rieten, bekannt sein. Trotz dieser klaren Hinweise, wurde jedoch oftmals das Risiko verharmlost bzw. verschwiegen.
Weiterhin wurde der Mandant auch nicht darauf hingewiesen, dass unter Umständen die Rücknahme der Anteilsscheine ausgesetzt werden könnte, obwohl der Mandant die Verfügbarkeit des Kapitals als Anlageziel deutlich hervorgehoben hatte. So wurde schon im Jahre 2008 zum 30.10.2008 die Rücknahme von Anteilsscheinen zunächst für die Dauer von 3 Monaten ausgesetzt. Weiterhin wurde die Anteilsscheinrücknahme mit Wirkung zum 19.05.2010 befristet für die Dauer von drei Monaten ausgesetzt, im August 2010 um bis zu neun Monaten und im Mai 2011 um bis zu weitere zwölf Monate (bis zum 18.05.2012) verlängert.
Bisher ist nicht vorhersehbar, wann wieder Anteilsscheine zurückgenommen werden können. Tatsächlich musste die Geschäftsführung zuletzt zugestehen, dass nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um wie geplant in 2011 den Fonds wieder für die Rücknahme von Anteilsscheinen zu öffnen. Dies ist für viele geschädigte Anleger natürlich katastrophal, da sie auf eine jederzeitige Zugriffsmöglichkeit auf das Kapital für das tägliche Leben angewiesen sind. Auf diese Gefahren und Umstände hätten die Bankberater hinweisen müssen. Das sind Beratungsfehler, die zu Schadensersatzansprüchen führen können und worauf die jetzige Klage gestützt wird.
Diese fehlerhafte Beratungspraxis scheint üblich gewesen zu sein, wie die Mehrzahl der von uns vertretenen Anleger versichert hat, so dass in vielen Fällen gute Aussichten bestehen entsprechende Schadensersatzansprüche in Form der Rückabwicklung durchzusetzen. Hierfür ist jedoch in den meisten Fällen ein rasches Handeln erforderlich, da möglichen Ansprüchen die Verjährung droht. Wenn Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben möchten, sollten Sie dringend von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt Ihre Ansprüche überprüfen lassen.
Herr Rechtsanwalt Wöhrle von der Anwaltskanzlei Wöhrle und Schick informiert Sie gerne über die drohende Verjährung und überprüft Ihre möglichen Ansprüche. Sollten solche Ansprüche bestehen, wird Herr Rechtsanwalt Wöhrle verjährungshemmende Schritte für Sie einleiten und Ihre Ansprüche weiter durchsetzen. Er wird auch gegebenenfalls eine für Sie kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung stellen.
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns.
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