"... treffen sich Vertreter der Gewerkschaft Verdi und Zahlreiche Arbeitnehmer des Servicebereiches der Telekom in Hesse heute in Gießen zu einer Kundgebung in der Kongresshalle. Über 1000 Mitarbeiter befinden sich für den heutigen Tag im Warnstreik .... (Rundfunkmeldung)"
Diese und ähnliche Nachrichten erreichen uns täglich.
Betroffene Arbeitnehmer sollten nicht warten, bis die Entscheidung über ihren Arbeitsplatz gefallen ist. Jetzt gilt es sich für den Fall, dass der Stellenabbau den eigenen Arbeitsplatz betrifft, vorzubereiten, informiert zu sein und schnelle Hilfe an der Hand zu haben.
Wenn Sie jetzt handeln, wird es Ihnen leichter fallen, einen neue, sicherere Arbeitsstelle zu finden und Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis gewinnbringend durch einen Aufhebungsvertrag bzw. Abwicklungsvertrag zu beenden
Aufhebungsverträge werden oft mit Abwicklungsverträgenverwechselt oder gleichgestellt. Die zutreffende Unterscheidung ist allerdings recht einfach: der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis selbst während der Abwicklungsvertrag eine vorherige Kündigung voraus setzt.
Im Übrigen gibt es zwischen beiden keine nennenswerten Unterschiede. Die Parteien müssen für jeden Vertragstyp nur wissen, was sie bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eventuell darüber hinaus noch geregelt haben möchten.
Hier gilt es einen Fachmann hinzuzuziehen, der eingehend und umfassend berät und auch steuerliche Aspekte abzuwägen weiß.