Bei dem Express Zertifikat: DJ Euro Stoxx 50 mit fixer Tilgungsschwelle und 60,00% Barriere, WKN DB1FWR, handelt es sich ein Express Zertifikat der Deutschen Bank, welches 18.09.2007 zu einem Preis von 100,00 € pro Zertifikat zzgl. 1.5 % Ausgabenaufschlag herausgegeben wurde bis zum 12.10.2012 läuft.
Bei dem Zertifikat setzen die Anleger auf die Entwicklung des Dow Jones Euro Stoxx 50-Index. Sollte der Index an den fünf vorher festgelegten Beobachtungstagen den Tilgungsschwellenwert erreicht oder überschreitet, so würde das Zertifikat vorzeitig fällig gestellt und die Anleger erhielten einen vorher festgelegten Betrag. Die feste Tilgungsschwelle entspricht dabei dem Wert des Euro Stoxx am Emissionstag. Der Anleger setzte daher darauf, dass der Euro Stoxx nicht fallen würde, während die Deutsche Bank genau darauf setzte.
Die einzelnen Beobachtungstage und der jeweilige Tilgungsbetrag sind:
10.10.2008 110,70 €
12.10.2009 129,06 €
12.10.2010 143,60 €
12.10.2011 158,13 €
12.10.2012 172,67 €
Wenn der Kurs immer unterhalb der Tilgungsschwelle liegt, kommt es darauf an, ob am letzten Beobachtungstag der Kurs über 60 % des Anfangswertes liegt oder nicht. Liegt er darüber, erhält der Anleger 100 % des eingesetzten Kapitals ohne Verkaufsaufschlag zurück. Sollte der Kurs jedoch unter der Schwelle liegen, so erhält der Anleger nur einen prozentualen Anteil, der der Entwicklung des DJ EURO STOXX 50 während der Laufzeit des Zertifikates entspricht.
Bis einschließlich dem 4ten Beobachtungstag notierte der Kurs stets unterhalb der festgesetzten Tilgungsschwelle und notiert gegenwärtig unter der Barriere von 60 % des Anfangswertes.
"Man muss vor allem festhalten, dass die beworbenen Prozentzahlen nur für den Betrag gelten, der auch tatsächlich angelegt wird. Einen Ausgabenaufschlag oder Agio, welchen der Anleger gezahlt hat, wird nicht mit einberechnet.", erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller. "Soweit wir feststellen können, werden die wenigsten Anleger hierüber aufgeklärt, obwohl dies eigentlich notwendig wäre. Schließlich sind die Kosten etwas, was der Anleger nicht wieder erhält."
Über was viele Banken und Berater ebenfalls nicht aufgeklärt haben, sind die Provisionen, welche sie dafür erhalten haben, dass sie die Anleger dazu gebracht haben, das Zertifikat zu zeichnen. Dies obwohl sie nach der Rechtsprechung des BGH zur Offenlegung der Provisionen verpflichtet sein können.
"Bei einem solchen Zertifikat handelt es sich letztendlich um nichts anderes als eine hochspekulative Wette.", so der Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden weiter. "Der Anleger setzt auf die Entwicklung eines Preisindex, obwohl er selber meistens überhaupt keine Ahnung hat, wie dieser Index berechnet wird und welche Faktoren eine Auswirkung auf ihn haben. Anleger sollten sich daher vor der Zeichnung so eines Zertifikates grundsätzlich einige Tage Bedenkzeit nehmen und gut überlegen, ob er das Zertifikat wirklich zeichnen will. Eine sichere Geldanlage ist ein Zertifikat nie."
Bei den Risiken eines Zertifikates muss der Anleger immer auch berücksichtigen, dass für ein Zertifikat keine gesetzliche Einlagensicherung existiert. Sollte der Emittent daher in Zahlungsschwierigkeiten geraten, so ist das angelegte Kapital weg, egal ob eigentlich eine Kapitalgarantie eingreifen, Rendite ausgeschüttet werden oder auch nur eine anteilige Rückzahlung erfolgen sollten. Spätestens seit der Bankenkrise sollte auch allen Anlegern bewusst sein, dass eine Zahlungsschwierigkeit selbst bei Großbanken keine Unmöglichkeit darstellt.
Ebenfalls müssen die Anleger sich darüber im Klaren sein, dass ein Zertifikat eine feste Anlage darstellt. Solange es zu keiner vorzeitigen Rückzahlung kommt, bleibt das Geld für den gesamten Zeitraum angelegt und es besteht allenfalls die Möglichkeit, das Zertifikat über einen sogenannten Zweitmarkt zu verkaufen. Hierbei muss der Anleger jedoch meistens Verluste in Kauf nehmen.
Sollten auch Sie ihr Geld in Zertifikaten oder anderen vergleichbaren Formen angelegt haben und der Meinung sein, dass Sie hierbei nicht ordnungsgemäß beraten wurden, so sollten Sie von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber einem der Beteiligten bestehen. Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller steht Ihnen mit seinen mehr als 15 Jahren Erfahrung im Anlegerschutz gerne zur Seite und prüft umfassend Ihre Ansprüche.