EURO STOXX 50® (Kurs) Express-Zertifikat

EURO STOXX 50® (Kurs) Express-Zertifikat
06.12.2011478 Mal gelesen
Fachanwalt Cäsar-Preller zum EURO STOXX 50® (Kurs) Express-Zertifikat: Über Provisionen wurde nicht aufgeklärt.

Bei dem EURO STOXX50® (Kurs) Express-Zertifikat, WKN DB1WFS, handelt es sich um ein Express-Zertifikat bezogen auf den EURO STOXX 50® (Kurs) Index. Emittentin des Zertifikates ist die Deutsche Bank AG. Das Zertifikat wurde am 18.09.2007 ausgegeben und läuft bis zum 15.10.2012.

Bei dem Papier handelt es sich um ein Express Zertifikat, bei dem der Anleger auf die Entwicklung des Preisindex Dow Jones EURO STOXX 50 setzt. Sollte der Kurs des DJ EURO STOXX 50 an einem der vorher festgelegten 5 Beobachtungstagen die jeweilige Tilgungsschwelle überschreiten, so würde das Zertifikat sofort getilgt und der Anleger erhält einen Betrag abhängig davon, welcher Beobachtungstag ist. So hätte der Anleger am ersten Beobachtungstag 108,40 % des Anlagebetrages erhalten, am zweiten 122,82 %, am dritten 134,23 %, am vierten 145,64 % und am fünften und letzten Beobachtungstag 157,05 %. Wenn der Kurs immer unterhalb der Tilgungsschwelle liegt, kommt es darauf an, ob am letzten Beobachtungstag der Kurs über 60 % des Anfangswertes liegt oder nicht. Liegt er darüber, erhält der Anleger 100 % des eingesetzten Kapitals ohne Verkaufsaufschlag zurück.

Sollte der Kurs jedoch unter der Schwelle liegen, so erhält der Anleger nur einen prozentualen Anteil, der der Entwicklung des DJ EURO STOXX 50 während der Laufzeit des Zertifikates entspricht. Ausschüttungen während der Laufzeit gibt es nicht.

Das besondere an dieser Art von Zertifikat ist die Tatsache, dass die Tilgungsschwellen immer weiter gefallen sind. So betrug die Tilgungsschwelle am ersten Beobachtungstag noch 4.051,20 Punkte, am dritten 3.624,76 Punkte und am fünften und letzten Beobachtungstag beträgt sie sogar nur noch 3.198,32 Punkte.

Bis einschließlich dem 4ten Beobachtungstag notierte der Kurs stets unterhalb der festgesetzten Tilgungsschwelle und notiert gegenwärtig unter der Barriere von 60 % des Anfangswertes.

"Man muss vor allem festhalten, dass die beworbenen Prozentzahlen nur für den Betrag gelten, der auch tatsächlich angelegt wird. Einen Ausgabenaufschlag oder Agio, welchen der Anleger gezahlt hat, wird nicht mit einberechnet.", erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller. "Soweit wir feststellen können, werden die wenigsten Anleger hierüber aufgeklärt, obwohl dies eigentlich notwendig wäre. Schließlich sind die Kosten etwas, was der Anleger nicht wieder erhält."

Über was viele Banken und Berater ebenfalls nicht aufgeklärt haben, sind die Provisionen, welche sie dafür erhalten haben, dass sie die Anleger dazu gebracht haben, das Zertifikat zu zeichnen. Dies obwohl sie nach der Rechtsprechung des BGH zur Offenlegung der Provisionen verpflichtet sein können.

"Bei einem solchen Zertifikat handelt es sich letztendlich um nichts anderes als eine hochspekulative Wette.", so der Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden weiter. "Der Anleger setzt auf die Entwicklung eines Preisindex, obwohl er selber meistens überhaupt keine Ahnung hat, wie dieser Index berechnet wird und welche Faktoren eine Auswirkung auf ihn haben. Anleger sollten sich daher vor der Zeichnung so eines Zertifikates grundsätzlich einige Tage Bedenkzeit nehmen und gut überlegen, ob er das Zertifikat wirklich zeichnen will. Eine sichere Geldanlage ist ein Zertifikat nie."

Bei den Risiken eines Zertifikates muss der Anleger immer auch berücksichtigen, dass für ein Zertifikat keine gesetzliche Einlagensicherung existiert. Sollte der Emittent daher in Zahlungsschwierigkeiten geraten, so ist das angelegte Kapital weg, egal ob eigentlich eine Kapitalgarantie eingreifen, Rendite ausgeschüttet werden oder auch nur eine anteilige Rückzahlung erfolgen sollten. Spätestens seit der Bankenkrise sollte auch allen Anlegern bewusst sein, dass eine Zahlungsschwierigkeit selbst bei Großbanken keine Unmöglichkeit darstellt.

Ebenfalls müssen die Anleger sich darüber im Klaren sein, dass ein Zertifikat eine feste Anlage darstellt. Solange es zu keiner vorzeitigen Rückzahlung kommt, bleibt das Geld für den gesamten Zeitraum angelegt und es besteht allenfalls die Möglichkeit, das Zertifikat über einen sogenannten Zweitmarkt zu verkaufen. Hierbei muss der Anleger jedoch meistens Verluste in Kauf nehmen.

Sollten auch Sie ihr Geld in Zertifikaten oder anderen vergleichbaren Formen angelegt haben und der Meinung sein, dass Sie hierbei nicht ordnungsgemäß beraten wurden, so sollten Sie von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber einem der Beteiligten bestehen. Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller steht Ihnen mit seinen mehr als 15 Jahren Erfahrung im Anlegerschutz gerne zur Seite und prüft umfassend Ihre Ansprüche.

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