DivDAX Alpha Express-Zertifikat

 DivDAX Alpha Express-Zertifikat
06.12.2011388 Mal gelesen
Der Wiesbadener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller warnt vor dem DivDAX Alpha Express-Zertifikat - Es wurde nicht über Kosten aufgeklärt

Bei dem DivDAX Alpha Express Zertifikat mit -30% Barriere, WKN DB1FXX, handelt es sich um ein Alpha Express Zertifikat der Deutschen Bank AG, welches am 18.09.2007 emittiert wurde und bis zum 15.10.2012 läuft.

Mit dem DivDAX Alpha Express Zertifikat, setzt der Anleger auf die relative Entwicklung des DivDAx im Vergleich zu der relativen Entwicklung des DAX. Sollte die relative Entwicklung des DivDAX, also der Vergleich zwischen Wert am Emissionstag und der Wert an einem der fünf vorher festgelegten Beobachtungstage, sich um nicht mehr als 6% schlechter Entwickelt haben als der DAX in der gleichen Zeit, so würde das Zertifikat sofort getilgt und der Anleger erhält einen Betrag abhängig davon, welcher Beobachtungstag ist.

So hätte der Anleger am ersten Beobachtungstag 109,25 % des Anlagebetrages erhalten, am zweiten 125,13 %, am dritten 137,69 %, am vierten 150,25 % und am fünften und letzten Beobachtungstag 162,82 %. Wenn die Entwicklung im Vergleich zur Entwicklung des DAX jedoch mehr als 6% im negativen Bereich sein sollte, also der DivDAX sich beispielsweise um 0,3% verbessert haben, der DAX jedoch sogar um 7,2 %, kommt es darauf an, ob am letzten Beobachtungstag die Entwicklung mehr als 30 % schlechter war oder nicht. Ist die Entwicklung besser, erhält der Anleger 100 % des eingesetzten Kapitals ohne Verkaufsaufschlag zurück.

Sollte die Entwicklung jedoch schlechter sein, so erhält der Anleger nur einen prozentualen Anteil, der der Entwicklung des DivDAX im Vergleich zum DAX während der Laufzeit des Zertifikates entspricht. Ausschüttungen während der Laufzeit gibt es nicht.

"Man muss vor allem festhalten, dass die beworbenen Prozentzahlen nur für den Betrag gelten, der auch tatsächlich angelegt wird. Einen Ausgabenaufschlag oder Agio, welchen der Anleger gezahlt hat, wird nicht mit einberechnet.", erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller. "Soweit wir feststellen können, werden die wenigsten Anleger hierüber aufgeklärt, obwohl dies eigentlich notwendig wäre. Schließlich sind die Kosten etwas, was der Anleger nicht wieder erhält."

Über was viele Banken und Berater ebenfalls nicht aufgeklärt haben, sind die Provisionen, welche sie dafür erhalten haben, dass sie die Anleger dazu gebracht haben, das Zertifikat zu zeichnen. Dies obwohl sie nach der Rechtsprechung des BGH zur Offenlegung der Provisionen verpflichtet sein können.

"Bei einem solchen Zertifikat handelt es sich letztendlich um nichts anderes als eine hochspekulative Wette.", so der Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden weiter. "Der Anleger setzt auf die Entwicklung zweier Indizes, obwohl er selber meistens überhaupt keine Ahnung hat, wie diese Indizes berechnet werden und welche Faktoren eine Auswirkung auf sie haben. Anleger sollten sich daher vor der Zeichnung so eines Zertifikates grundsätzlich einige Tage Bedenkzeit nehmen und gut überlegen, ob er das Zertifikat wirklich zeichnen will. Eine sichere Geldanlage ist ein Zertifikat nie."

Bei den Risiken eines Zertifikates muss der Anleger immer auch berücksichtigen, dass für ein Zertifikat keine gesetzliche Einlagensicherung existiert. Sollte der Emittent daher in Zahlungsschwierigkeiten geraten, so ist das angelegte Kapital weg, egal ob eigentlich eine Kapitalgarantie eingreifen, Rendite ausgeschüttet werden oder auch nur eine anteilige Rückzahlung erfolgen sollten. Spätestens seit der Bankenkrise sollte auch allen Anlegern bewusst sein, dass eine Zahlungsschwierigkeit selbst bei Großbanken keine Unmöglichkeit darstellt.

Ebenfalls müssen die Anleger sich darüber im Klaren sein, dass ein Zertifikat eine feste Anlage darstellt. Solange es zu keiner vorzeitigen Rückzahlung kommt, bleibt das Geld für den gesamten Zeitraum angelegt und es besteht allenfalls die Möglichkeit, das Zertifikat über einen sogenannten Zweitmarkt zu verkaufen. Hierbei muss der Anleger jedoch meistens Verluste in Kauf nehmen.

Sollten auch Sie ihr Geld in Zertifikaten oder anderen vergleichbaren Formen angelegt haben und der Meinung sein, dass Sie hierbei nicht ordnungsgemäß beraten wurden, so sollten Sie von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber einem der Beteiligten bestehen. Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller steht Ihnen mit seinen mehr als 15 Jahren Erfahrung im Anlegerschutz gerne zur Seite und prüft umfassend Ihre Ansprüche.

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