DEGI International – Commerzbank bietet noch keine Vergleichsangebote an, Anwälte informieren

29.11.2011 393 Mal gelesen
DEGI International: Klagen gegen Commerzbank.

Am 25. Oktober 2011 wurde bekannt, dass der DEGI International aufgelöst wird. Nach der zweijährigen Schließungsfrist des DEGI International konnte auch danach nicht gewährleistet werden, dass alle Rückgabewünsche der Anleger bei einer Wiedereröffnung bedient werden könnten, da noch zu wenig Liquidität vorhanden war. Bis zum 15. Oktober 2014 soll der DEGI International nun ordentlich abgewickelt werden, Anleger sollen hierbei in halbjährlichen Tranchen ausbezahlt werden.

Die Allianz Deutschland hat den Anlegern des DEGI International unterdessen ein Vergleichsangebot unterbreitet, welches ihren Kunden den Umtausch zum Festpreis garantiert: die Allianz Deutschland kauft hierbei alle Anteile des DEGI International der Kunden zum Preis von 42,78 € pro Anteil zurück - dieser Preis entspricht dem Rücknahmepreis vom 25.10.2011 - im Gegenzug verzichten die Anleger auf ihre Ansprüche gegen die Allianz und ihre Vertreter.

Dieses Vergleichsangebot bietet viele Vorteile für die Anleger des DEGI International - keine Gebundenheit an den DEGI International bis zum Abwicklungsende, sofortige Liquidität, fester Rücknahmepreis, Schutz vor weiteren Wertverlusten -, es sollte aber im Einzelfall wegen des Verzichts auf Ersatzansprüche trotzdem ein im Kapitalanlagerecht tätiger Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

Bislang wartet man noch vergeblich auf ein Umtauschangebot der anderen Anteile-vermittelnden Bank des DEGI International: die Commerzbank AG. Diese hat ihren Kunden ein solches Angebot noch nicht unterbreitet, weswegen die Kunden der Commerzbank bisher nur auf ihre Schadensersatzansprüche gegen die Commerzbank aus einer fehlerhaften Anlageberatung zurückgreifen können. Um Druck auf die Commerzbank auszuüben, empfiehlt sich ein Vorgehen der Anleger im Wege des Schadensersatzes. Wurden Anleger bei Anteilserwerb von der Commerzbank nicht richtig über die Risiken des DEGI International aufgeklärt, so z.B. darüber, dass der offene Immobilienfonds auch abgewickelt werden kann, liegt eine Falschberatung vor.

Kunden der Commerzbank sollten sich deshalb umgehend an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung ihrer Schadensersatzansprüche wenden. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen, die bereits viele Anleger des DEGI International vertritt, teilt mit: "Wir haben nun in letzter Zeit schon viele Klagen gegen die Commerzbank eingereicht. Hierbei stehen die Chancen der Anleger des DEGI International nicht schlecht, vollständigen Schadensersatz zu erhalten, da in vielen Fällen von einer Falschberatung auszugehen ist. Somit können die Verluste aus dem DEGI International vermieden werden."

Anleger des DEGI International sollten allerdings schnell handeln, da ihre Ansprüche der Verjährung unterliegen und eine solche jederzeit einzutreten droht.

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DEGI International Infoportal

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