Ansprüche aus Kapitalanlagen verjähren zum Jahresende 2011 – Anleger sollten dringend handeln!

Ansprüche aus Kapitalanlagen verjähren zum Jahresende 2011 – Anleger sollten dringend handeln!
06.11.2011523 Mal gelesen
Ende diesen Jahres ist für viele Anleger Schluss, es besteht jetzt noch eine einmalige Chance!

Für viele Anleger ist es die letzte Chance bereits verloren geglaubtes Kapital zurückzuerhalten. Vor dem Jahresende 2011 müssen die Schadensersatzansprüche allerdings erhoben werden, da diese ansonsten verjähren und nicht mehr durchgesetzt werden können. Betroffen sind Anleger von Medienfonds, Schiffsfonds, Immobilienfonds, Aktienfonds (Union Investment, DEKA, DWS) und Zertifikaten.

Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH informiert Anleger von Kapitalanlagen wie Medienfonds, Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zertifikate und Aktienfonds über die drohende Verjährung ihrer Ansprüche zum Ende 2011; wird nichts gegen diese Verjährung unternommen, drohen Ansprüche in Milliardenhöhe ihre Durchsetzbarkeit vor Gericht zu verlieren. Vermittelt wurden diese Kapitalanlagen von verschiedenen Banken und freien Beratern wie der Commerzbank, Deutsche Bank, Uni Credit, Targobank, Hypovereinsbank, Sparkasse, Volksbank, Apobank Deutsche Apotheker- und Ärztebank, AWD, Allfinanz, DVAG Deutsche Vermögensberatung, Plansecur, Bonnfinanz etc.

Vor allem Anleger von Aktienfonds der DEKA, DWS und Union Investment haben auch heute noch sehr gute Aussichten auf Erfolg einer Schadensersatzklage gegen ihre Anlageberater, wenn sie ihre Anteile an dem Aktienfonds vor dem Jahr 2002 erworben haben und somit durch den Börsencrash 2001 erheblich geschädigt wurden. Aber auch für Anleger in Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds und Zertifikate bestehen noch gute Aussichten, wenn sie bei Zeichnung der Anteile falsch beraten wurden, sodass sie in diesem Fall ohne Verluste aus der Anlage herauskommen können.

Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen informiert deshalb die Anleger von Schiffsfonds, Aktienfonds, Medienfonds, Immobilienfonds und Zertifikate über die drohende Verjährung zum Ende 2011, sodass diese die Möglichkeit haben, ihre Ansprüche von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Bei Bestehen solcher Ansprüche wird dieser weitere verjährungshemmende Maßnahmen einleiten, sodass die drohende Verjährung damit erst einmal unterbunden ist.

Vor allem Anleger in Schiffsfonds, Immobilienfonds, Medienfonds, Aktienfonds und Zertifikate, die ihre Anlage vor dem Jahr 2002 erworben haben, sind dringend aufgefordert etwas zu unternehmen, da ihre Ansprüche Ende 2011 absolut und endgültig verjähren!

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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