"Offen - geschlossen - augelöst", ein Szenario, das nicht nur der AXA Immoselect Fonds zeitigt.
Immobilien als Investment werden grundsätzlich mit Sicherheit sowie reduzierten und überschaubaren Renditechancen assoziiert. Die Vorstellung geht oftmals dahin, durch die Beteiligung an einem Immobilienfonds etwas "Grundsolides" erworben zu haben oder zu erwerben, das so greifbar wie der Grundstein eines Gebäudes ist.
Dementsprechend orientiert sich die Vorstellung vom Verlustrisiko an eben derjenigen Wahrscheinlichkeit, mit welcher eine Immobilie sprichwörtlich "den Bach" runter gehen kann, wofür es meist eines eher unwahrscheinlichen Szenarios - z.B. einer Naturkatastrophe - bedürfe, derer die Grundmauern nicht stand halten könnten.
Ein weiteres Kriterium - bei geringerer Volatilität als bei Aktien - dürfte das entscheidungserhebliche Merkmal der Nachhaltigkeit sein, d.h., bereits geschaffene Werte "langlebig" auszubauen, anstatt kurzfristig hohe Renditen zu generieren.
Wer zur Umsetzung dieses Zieles als Vehikel den AXA Immoselect, der auch noch einen der größten Offenen Immobilienfonds Deutschlands verkörpert, wählte, avisiert nun unter Umständen eine persönliche finanzielle Katastrophe.
Die zuvor beschriebene, für viele Anleger - wenn nicht schon "undenkbare", so zumindest "hinweggedachte" Naturkatastrophe hat jetzt den Grundstein des Investments erfasst, denn der AXA Immoselect wird aufgelöst.
Weder in noch zum Wohlgefallen sämtlicher Kapitalgeber. Der Fonds ist insgesamt 2,5 Milliarden Euro schwer.
Fest steht, dass in der zweijährigen Schließungsphase nicht die erforderliche Liquiditätsquote von 30 Prozent des Fondsvolumens betreffend die Anteilsrückgaben erreicht werden konnte, deren Folge die jetzige Auflösung ist. Durchgeführte Objektverkäufe schafften eine Liquidität von lediglich 10 Prozent. Das genügte zum Stichtag, dem 16. November 2011, nicht.
Die Frage, ob der Fonds jemals wieder eröffnet werden würde ist damit negativ beantwortet.
Nicht beantwortet sind etwa Fragen von Betroffenen, ob sie im Vorhinein hinreichend über sämtliche Risiken aufgeklärt worden sind, deren Realisierung ihre jetzige Situation bedingen. Nicht beantwortet sind die Fragen einzelner, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ihnen z.B. Anlageberater auf den Schaden haften könnten. Dies ist jedenfalls eine Frage des Einzelfalls im Gegensatz zur Auflösung des vorbezeichneten Immobilienfonds.
Betroffenen kann daher geraten werden, ihre Unterlagen durch einen in diesem Bereich spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.