DEGI International wird aufgelöst – Schadensersatzanspruch der Anleger möglich, Anwälte informieren, Verjährung

DEGI International wird aufgelöst – Schadensersatzanspruch der Anleger möglich, Anwälte informieren, Verjährung
29.10.2011371 Mal gelesen
DEGI International am Ende. Wie gehts weiter? Hoffnung durch Klage für Anleger.

Nach der Abwicklung des AXA Immoselect kommt es nun zu einer weiteren Fondsauflösung: der DEGI International, verwaltet von der Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH, wird nun auch innerhalb der nächsten drei Jahre ordentlich abgewickelt werden.

Ein Schock für die Anleger des DEGI International, da diese nun für weitere Jahre nicht an ihr Geld aus dem offenen Immobilienfonds herankommen können und zudem hohe Verluste zu befürchten haben. Zwar erhalten die Anleger des DEGI International über die Zeit der Abwicklung hinweg Abschlagszahlungen, die aus dem Fondsvermögen, welches durch den Verkauf der Immobilien des DEGI International angereichert werden soll, stammen, doch ist die Höhe der Zahlungen für den Anleger derzeit natürlich noch sehr ungewiss. Weiterhin können die Anteile an dem DEGI International auch über die Börse verkauft werden, sodass Anleger schneller zu ihrem Geld kommen, doch haben sie in diesem Fall erhebliche Abschläge in Kauf zu nehmen.

Grund für die Abwicklung des DEGI International war wie bei dem AXA Immoselect auch, dass die Rückgabewünsche der Anleger bei einer Wiedereröffnung voraussichtlich nicht hätten bedient werden können, da zu wenig liquide Mittel vorhanden waren. Die hohen Mittelabflüsse hätten wohl dazu geführt, dass der DEGI International im Falle der Öffnung gleich wieder in Schieflage geraten wäre. Dies wollte das Management des DEGI International aber vermeiden, sodass die Auflösung als einzige Möglichkeit in Betracht kam.

Geschädigte Anleger durch die Abwicklung des DEGI International sollten sich nunmehr dringend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, der überprüfen wird, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Banken und Berater aus einer fehlerhaften Anlageberatung zustehen.

Eine Falschberatung liegt z.B. vor, wenn Anleger nicht darüber informiert wurden, dass der DEGI International geschlossen bzw. sogar abgewickelt werden kann oder ihnen weitere Risiken des Fonds verschwiegen wurden. Eine Beteiligung an dem DEGI International konnte wegen dieser Risiken - so wie sie nun auch eingetreten sind - nicht als sichere Kapitalanlage verkauft werden, auch dies stellt sich als grobe Falschberatung dar.

Die Banken und Anlageberater begehen weiterhin eine Pflichtverletzung, wenn sie den Anleger nicht über ihnen zugeflossene Provisionen (Kick-Backs) aufgeklärt haben, die diese mit der Vermittlung der Anteile an dem DEGI International von der Fondsgesellschaft erhalten haben.

Anleger des DEGI International haben gute Chancen, sich von ihren Verlusten loszusagen. Allerdings sollten sie umgehend handeln, da die Verjährung der Ansprüche jederzeit eintreten kann und danach die Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltskanzlei vertritt bereits hunderte Anleger des DEGI International und kennt die Situation bestens. Es werden bereits zahlreiche Verfahren gegen die Allianz und die Commerzbank geführt.

DEGI INFOPORTAL

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