DEGI International Folgen der Abwicklung des AXA Immoselect, Haftung Allianz, Commerzbank

DEGI International Folgen der Abwicklung des AXA Immoselect, Haftung Allianz, Commerzbank
20.10.2011484 Mal gelesen
Nach Abwicklung des AXA immoselect droht nun auch Abwicklung des DEGI International, der geschlossen ist und im November eigentlich wieder öffnen müsste. Kommt die Öffnung?

Wie AXA Investment Managers am Mittwoch mitteilte, wird der offene Immobilienfonds AXA Immoselect, der seit November 2009 geschlossen war, nun ordentlich abgewickelt werden. Während der Schließungsphase konnte der AXA Immoselect nicht genug Immobilien verkaufen, um mit den liquiden Mitteln aus den Verkäufen die Rückgabewünsche der Anleger bei einer Wiedereröffnung bedienen zu können. Mit einer Liquiditätsquote von nur 10 % hätte der AXA Immoselect eine nachhaltige Wiedereröffnung nicht garantieren können. In den nächsten drei Jahren wird das Management des AXA Immoselect nun versuchen sein Immobilienvermögen zu verkaufen, um damit Abschlagszahlungen an die Anleger leisten zu können. Hierbei solle die erste Zahlung im April 2012 erfolgen.

Die Entscheidung über eine Wiedereröffnung oder eine Abwicklung hätte das Management des AXA Immoselect bis Mitte November treffen können: ebenso geht es den Verantwortlichen des DEGI International. Auch der DEGI International ist seit fast 2 Jahren geschlossen und muss im November entweder wieder für seine Anleger öffnen oder wie der AXA Immoselect abgewickelt werden. Ein gutes Omen für den DEGI International ist die Liquidation des AXA Immoselect sicherlich nicht:

Durch die Abwicklung des AXA Immoselect wird klar, dass sich offene Immobilienfonds noch lange nicht erholt haben. Zwar verfügt der DEGI International über eine Liquidität, die diese des AXA Immoselect um fast 10 % übersteigt, doch sind für eine erfolgreiche Wiedereröffnung liquide Mittel zwischen 25 und 30 % notwendig. Kann der DEGI International also in den nächsten vier Wochen nicht noch Immobilien mit erheblichem Wert verkaufen, wird die Liquidität die Grenze von 25-30 % nicht übersteigen können, da diese bisher nur rund 19 % beträgt. 

Aber nicht nur die Liquidität des DEGI International ist beunruhigend: auch die Ein-Jahres-Performance des DEGI International lässt nichts Positives erkennen, da diese unter den offenen Immobilienfonds, die derzeit geschlossen sind, mit -15 % die schlechteste war. Hinzu kommt, dass der DEGI International im Falle einer Wiedereröffnung im November seine Kreditquote kräftig senken müsste, da diese ab 2015 nur noch höchstens 30 % betragen darf, derzeit aber noch bei rund 40 % liegt. All diese Schwierigkeiten muss das Management des DEGI International im Blick haben, wenn sie eine Wiedereröffnung im November erwägt.

Anleger des DEGI International sollten aber durch die Abwicklung des AXA Immoselect gewarnt sein und ihre Hoffnungen nicht in eine Wiedereröffnung des offenen Immobilienfonds setzen. "Nach unserer Einschätzung wird es auch bei dem DEGI International zu einer Abwicklung kommen. In Fondskreisen war man sich schon längere Zeit einig, dass es beide Fonds nicht schaffen werden. Nachdem der AXA Immoselect nun liquidiert wird, ist davon auszugehen, dass den DEGI International dasselbe Schicksal treffen wird. Wir raten Anlegern des DEGI International deswegen schon jetzt ihre Schadensersatzansprüche gegen Banken und Berater von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen", teilt der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen mit.

Auf die Anleger des DEGI International kommen im Fall der Abwicklung erhebliche Verluste zu, welche vermieden oder reduziert werden können, wenn sie einen Schadensersatzanspruch aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung gegen die Anlageberater geltend machen können. Eine Falschberatung bezüglich des Erwerbs der Anteile an dem  DEGI International liegt z.B. dann vor, wenn ihnen Risiken des Fonds nicht offengelegt wurden oder wenn ihnen Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden. Schnelles Handeln ist aber gefragt, da eine Verjährung der Ansprüche jederzeit drohen kann.

Aufgrund eines neuen Urteils des OLG München müssen auch viele neue Rechtsschutzversicherungen Prozesse bezahlen. Dazu hier:

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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