AXA Immoselect – Öffnung im November? Anwälte informieren, Klage auf Schadensersatz möglich

AXA Immoselect – Öffnung im November? Anwälte informieren, Klage auf Schadensersatz möglich
10.10.2011878 Mal gelesen
Öffnet der AXA Immoselect wieder? Anleger sollten besser handeln.

Spätestens am 16. November 2011 muss der AXA Immoselect wieder eröffnen, dann hat er nämlich die gesetzliche Höchstfrist für eine Schließung erreicht. Das Management des AXA Immoselect arbeitet gerade daran die Liquidität des offenen Immobilienfonds zu erhöhen, um somit den Rückgabewünschen der Anleger standhalten zu können, die aller Erwartung nach auf den AXA Immoselect zukommen werden.

Die Liquiditätsquote des AXA Immoselect beträgt derzeit allerdings nur 12 %, angestrebt wird von der Geschäftsführung aber mindestens eine Quote von 30 %. Innerhalb kürzester Zeit müsste der AXA Immoselect demnach noch weitere Immobilien verkaufen, um seine Liquidität zu verbessern. Ob dies bis November noch möglich ist, ist aber äußerst fraglich.

Auch die Ratingagentur Scope wertete den AXA Immoselect auf die Note CC- ab. Dies vor allem deshalb, weil der AXA Immoselect eine äußerst schlechte Ein-Jahres-Performance aufweist, die -4,75 % beträgt. Aber auch das Portfolio des AXA Immoselect ist laut Scope nicht zukunftsträchtig genug um bleibewillige Anleger weiter an den Fonds zu binden, sodass auch dies negativ in die Bewertung mit eingegangen ist.

Im Juli 2011 leistete der AXA Immoselect zwar Ausschüttungen in Höhe von 1,85 € pro Anteilschein, Experten halten jedoch einer Wiedereröffnung auch die immensen Abschläge entgegen, mit denen die Anteile des AXA Immoselect an der Börse gehandelt werden.

Dr. Ralf Stoll von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen teilt bezüglich einer Wiedereröffnung Folgendes mit: "Aus unserer Sicht stehen wir einer Wiedereröffnung des AXA Immoselect sehr skeptisch gegenüber. Vor allem die schlechte Liquidität des Fonds, die sich im letzten Jahr kaum verbessert hat, wird wohl innerhalb von knapp 2 Monaten nicht derartig erhöht werden können, um alle Rückgabewünsche der Anleger bedienen zu können." Sollte eine Wiedereröffnung des AXA Immoselect nicht möglich sein, so wird auch dieser Fonds, wie schon etliche andere vor ihm - Morgan Stanley P2 Value, DEGI Europa, TMW Immobilien Weltfonds, KanAm US-Grundinvest - abgewickelt werden. Die Verluste der Anleger wären bei einem solchen Szenario erheblich.

Um solchen Verlusten vorzubeugen sollten sich Anleger an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater und Banken wenden. Solche Ansprüche bestehen, wenn eine Falschberatung vorliegt, wenn also der Anleger z.B. nicht ordnungsgemäß über die Risiken des AXA Immoselect aufgeklärt wurde. Eine fehlerhafte Anlageberatung liegt auch dann vor, wenn Anlegern Provisionen (Kick-Backs) verschwiegen wurden, die die Banken von der Fondsgesellschaft für die erfolgreiche Vermittlung der Anteile an dem AXA Immoselect erhalten haben.

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