PRORENDITA FÜNF - Anlegerkanzlei Nittel macht Schadenersatz gegen die Sparkasse KölnBonn und andere Sparkassen geltend

PRORENDITA FÜNF - Anlegerkanzlei Nittel macht Schadenersatz gegen die Sparkasse KölnBonn und andere Sparkassen geltend
01.10.2011502 Mal gelesen
Anleger des vom Initiator Ideenkapital im Jahr 2006 aufgelegten Fonds PRORENDITA FÜNF GmbH & Co KG haben die Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Sparkasse KölnBonn und andere Sparkassen beauftragt.

Hintergrund ist der dramatische Wertverlust der Fondsanteile des PRORENDITA FÜNF. Den Anlegern droht der Totalverlust ihres investierten Kapitals. Für zahlreiche Anleger kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie im Rahmen der Beratung durch die Sparkassen insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Sie gingen davon aus, dass es sich bei dem ihnen empfohlenen Fonds PRORENDITA FÜNF um eine sichere Geldanlage handeln würde. Offensichtlich wurden sie vor dem Erwerb der Beteiligung falsch beraten.

Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten - neben vielen anderen - bislang besonders häufig angetroffen:

  • Die Beteiligung an der PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede. 
  • Die Beteiligung am Fonds PRORENDITA FÜNF wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt.  
  • Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA FÜNF beteiligte Commerzbank AG hat erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese "Kickbacks" hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war nach unserer Erfahrung regelmäßig nicht der Fall.

 Der Schadenersatz

Anleger, die über den Fonds PRORENDITA FÜNF von der Sparkasse KölnBonn oder einer anderen Sparkassen falsch beraten wurden, können gegenüber ihrer Sparkasse Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält die Sparkasse die Beteiligung am Fonds PRORENDITA FÜNF. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

Die Anlegerkanzlei Nittel hat bereits mit Erfolg Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem PRORENDITA Fonds durchgesetzt.

 

Ihre Ansprechpartner:

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg  |  Hans-Böckler-Straße 2 A  |  D-69115 Heidelberg  |  Tel.: 06221 915770
München  |  Residenzstraße 25  |  D-80333 München  |  Tel.: 089 25549850

 

http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/prorendita-fonds-totalverlust-fuer-anelger-droht.html