DEGI International – Öffnet er wieder? Anwälte informieren über Möglichkeiten einer Rückabwicklung der Anlage

DEGI International – Öffnet er wieder? Anwälte informieren über Möglichkeiten einer Rückabwicklung der Anlage
28.09.2011360 Mal gelesen
Viele Anleger die 2008 angelegt haben bangen um ihr Geld, es droht Verjährung weshalb dringend gehandelt werden sollte.

Spätestens im November 2011 muss der DEGI International wieder öffnen, da dann die maximale Schließungsfrist erreicht ist. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der DEGI International also noch genügend liquide Mittel in seinem Fondsvermögen ansammeln, damit eine nachhaltige Öffnung des offenen Immobilienfonds auch erreicht werden kann. Allerdings dürfte dies für den DEGI International äußerst schwierig werden:

Zwar erhöhte sich die Liquiditätsquote des DEGI International am 16.09.2011 um 3 % durch den Verkauf einer Immobilie in Polen. Dieser Verkauf hatte aber gleichzeitig einen negativen Effekt auf den Anteilspreis, welcher sich um 0,27 € auf 42,71 € pro Anteilschein reduzierte. Weiterhin wurde der DEGI International in einer kürzlich veröffentlichten Fondsbewertung der Ratingagentur Scope als schlechtester Fonds eingestuft, bei dem die Chancen auf eine Wiedereröffnung als recht gering bewertet werden. Dies liegt daran, dass die Ein-Jahres-Performance des DEGI International mit -15 % die schlechteste aller Fonds darstellt. Auch mit einer Kreditquote von 41,6 % befindet sich der DEGI International unter den offenen Immobilienfonds mit der höchsten Fremdfinanzierungsquote, welche dem DEGI International durch die gesetzlichen Neuregelungen in der Zukunft noch Probleme bereiten wird. 

Insgesamt sinkt unter Anlegern die Attraktivität an offenen Immobilienfonds wie dem DEGI International beteiligt zu bleiben. Nach einer Umfrage von Schroder Property will jeder dritte institutionelle Anleger seine Anteile an dem Immobilienfonds verkaufen. Auch dies wirkt sich natürlich negativ auf die Überlebensfähigkeit des DEGI International aus, da ihm wiederum ein hoher Mittelabfluss nach der Wiedereröffnung droht, sodass diesem nur mit einer entsprechend hohen Liquiditätsquote entgegengehalten werden kann, die derzeit aber wohl noch nicht erreicht wurde.

Anleger des DEGI International sollten sich deshalb umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung ihrer Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung gegenüber den Banken wenden, da diese bei einer erfolgreichen Klage zur Rückabwicklung der Anlage verpflichtet sind. Eine Falschberatung der Anlageberater liegt hierbei vor, wenn diese wesentliche Risiken des DEGI International dem Anleger verschwiegen haben. So wussten z.B. viele Anleger nicht, dass der Fonds bis zu 2 Jahre geschlossen werden kann und sie für diesen Zeitraum nicht an ihr Geld aus dem Fondsvermögen herankommen können. Ebenso bestehen Schadensersatzansprüche im Falle des Verschweigens von Kick-Backs, also Provisionen, die die Bank von dem DEGI International für die erfolgreiche Vermittlung der Anteile an den Anleger erhalten haben.

Anleger des DEGI International haben also gute Möglichkeiten sich von ihren Anteilen vorzeitig zu lösen, sodass sie also auch im besten Fall keine Verluste des Fonds zu tragen haben.

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