PRORENDITA Fünf GmbH & Co. KG - Informationen für Anleger

PRORENDITA Fünf GmbH & Co. KG - Informationen für Anleger
12.09.2011557 Mal gelesen
Anleger des Fonds Prorendita Fünf GmbH & Co. KG sehen sich mit hohen Verlusten konfrontiert. In vielen Fällen wurden die Anleger falsch beraten. Wir haben bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche durchgesetzt.

Schadenersatz für PRORENDITA Anleger erfolgreich durchgesetzt

Rund 57 Mio. € wurden in den Jahren 2007 - 2008 von 2.900 Anlegern für den Ideenkapital Fonds PRORENDITA Fünf GmbH & Co. KG eingeworben.

 

Der Fonds

Die Gesellschaft ist an zwei englischen Gesellschaften beteiligt, der PRORENDITA FIVE Limited Partnership und der PRORENDITA FIVE Limited, deren Unternehmensgegenstand der Handel mit britischen Lebensversicherungen ist, die auf dem Zweitmarkt erworben wurden.

Durch die weltweite Finanz- und Bankenkrise haben die Rückkaufswerte an Kapitallebensversicherungen erheblich an Wert verloren. Dementsprechend haben sich der Wert der Beteiligungen und das Eigenkapital der Tochtergesellschaften gemindert.

Für die betroffenen Anleger hat dies zur Folge, dass ein Großteil ihres investierten Geldes verloren ist.

 

Die aktuelle Situation

Der Wert der Kommanditanteile der Anleger, für die sie insgesamt 57 Mio. € einbezahlt hatten, hat sich ausweislich der Bilanz der Fondsgesellschaft zum 31. Dezember 2009 auf 34.557.513,77 € verringert.

 

Die Falschberatung

Für zahlreiche Anleger kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Sie gingen davon aus, dass es sich um eine sichere Geldanlage handeln würde. Offensichtlich wurden sie vor dem Erwerb der Beteiligung falsch beraten.

Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten - neben vielen anderen - bislang besonders häufig angetroffen:

  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Fünf GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Die Beteiligung an der PRORENDITA Fünf GmbH & Co. KG wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt.
  • Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA Fünf GmbH & Co. KG  beteiligten Banken, Sparkassen und Berater haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese "Kickbacks" hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.
 

Der Schadenersatz

Anleger, die über die ihnen empfohlenen Anlageprodukte falsch beraten wurden, können gegenüber ihren Beratern Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält der Berater die Beteiligung. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

 

Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.


Ihre Ansprechpartner:

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt

Heidelberg  |  Hans-Böckler-Straße 2 A  |  D-69115 Heidelberg  |  Tel.: 06221 915770
München  |  Residenzstraße 25  |  D-80333 München  |  Tel.: 089 25549850

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