AXA Immoselect – Anwälte informieren, Klage möglich

Wirtschaft und Gewerbe
27.08.2011569 Mal gelesen
Anleger des geschlossenen AXA Immoselect bangen um ihr Geld. Öffnet er wieder? Anleger sollten handeln.

Viele Anleger des AXA Immoselect sind besorgt über die Zukunft des offenen Immobilienfonds. Der AXA Immoselect ist seit November 2009 geschlossen und muss demnach spätestens im November dieses Jahres wiedereröffnen. Kann er dies nicht, da nicht genügend liquide Mittel und zu wenige bleibewillige Anleger vorhanden sind, so muss der AXA Immoselect ordentlich abgewickelt werden. Es wäre nicht die erste Liquidation eines offenen Immobilienfonds: der AXA Immoselect würde sich mit dem DEGI Europa, dem Morgan Stanley P2 Value, dem TMW Immobilien Weltfonds und dem KanAm US-Grundinvest einreihen.

Dies würde für Anleger des AXA Immoselect aber noch weitere Verluste bedeuten, als sie jetzt schon durch Abwertungen erlitten haben. Erst kürzlich wurde eine Fondsbewertung durch die Ratingagentur Scope herausgebracht, in dem der AXA Immoselect auf die Note CC-(minder) abgewertet wurde. Begründet wurde diese Neubewertung mit der schlechten Ein-Jahres-Performance des AXA Immoselect, welche im Vergleich zu anderen offenen Immobilienfonds, die derzeit geschlossen sind, deutlich ins negative mit -4,75 % abweicht. Ein weiterer Grund für die Abwertung waren auch die hohe Leerstandsquote und das Portfolio des AXA Immoselect, welches nicht zukunftsträchtig genug für bleibewillige Anleger erscheint. Weiterhin konnte der AXA Immoselect seine Liquiditätsquote von rund 10 % im letzten Jahr kaum erhöhen, da nur eine Immobilie verkauft wurde. Für eine Wiedereröffnung im November müsste die Quote allerdings noch erheblich erhöht werden.

Ende Juli 2011 leistete der AXA Immoselect zwar Ausschüttungen in Höhe von 1,85 € pro Anteilschein, was dem Vorjahresniveau entspricht, jedoch stehen Experten trotz alledem einer Wiedereröffnung aufgrund der immensen Abschläge, mit denen die Anteile des AXA Immoselect an der Börse gehandelt werden, eher skeptisch entgegen.

Aus diesem Grund sollten Anleger nicht länger warten, sondern etwas gegen die Realisierung weiterer Verluste unternehmen und den vorzeitigen Ausstieg aus dem AXA Immoselect von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Ein solcher Ausstieg ohne Verluste ist über eine Klage auf Rückabwicklung der Beteiligung gegen die Banken und Berater möglich, wenn diese den Anleger in Bezug auf die Vermittlung der Anteile an dem AXA Immoselect falsch beraten haben. Eine fehlerhafte Anlageberatung liegt vor, wenn Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken des AXA Immoselect aufgeklärt wurden oder wenn ihnen die Möglichkeit der Fondsgesellschaft nicht offengelegt wurde, dass diese die Anteilscheinrücknahme für 2 Jahre aussetzen kann und das Geld somit nicht jederzeit verfügbar ist.

Weiterhin bestehen Schadensersatzansprüche auch dann, wenn ihnen Kick-Backs verschwiegen wurden, also Provisionen, die die Banken von der Fondsgesellschaft für die Vermittlung des Fonds erhalten haben. Anleger des AXA Immoselect sollten also handeln, bevor es zu weiteren Verlusten durch eine mögliche Abwicklung kommt.

Weitere Informationen und rechtliche Hilfestellung finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/axa-immoselect-oeffnung-oder-abwicklung-geld-sichern-anwaelte-informieren