DEGI Global Business wird aufgelöst - Auswirkungen für DEGI International Anleger

Wirtschaft und Gewerbe
21.08.2011659 Mal gelesen
Aberdeen Immobilien hat bekannt gegeben, dass der DEGI Global Business aufgelöst wird. Was passiert nun mit dem DEGI International?

Der DEGI Global Business wird aufgelöst. Der sich an Großkunden richtende offene Immobilienfonds DEGI Global Business wurde ebenso wie andere Fonds von Aberdeen 2009 geschlossen. Nun muss er abgewickelt werden. 2011 hätte er wieder öffnen müssen. Für ihn galt auch die 2 Jahresfrist wie bei dem DEGI International. Der DEGI Global Business wurde jedoch frühzeitig zur Abwicklung freigegeben.

Wie sich dies nun auf den DEGI International auswirkt, ist derzeit nicht absehbar. Die Immobilien-Zeitung schreibt: "Aberdeen-Deutschlandchef Hartmut Leser ist derzeit noch in Gesprächen mit den beiden wichtigsten Vertriebspartnern des Degi International, Commerzbank und Allianz, und beschreibt den Status Quo so: "Es gibt keine Garantie für eine Wiederöffnung, aber wir sind guten Mutes."

Das hört sich für die Anleger des DEGI International nicht gut an und läasst vermuten, dass auch er abgewickelt werden muss.

Seit dem 16.11.2009 ist der DEGI International geschlossen. Anteile können also seit diesem Zeitpunkt nicht mehr gegen ihr eingezahltes Kapital zurückgetauscht werden, sodass die Anleger des DEGI International für dessen Zeit der Schließung an diesen gebunden sind. Besonders beunruhigt sind Anleger des DEGI International aber darüber, ob der offene Immobilienfonds überhaupt wieder eröffnen wird: Im November muss der DEGI International spätestens wieder eröffnen, ansonsten - wenn nicht genügend liquide Mittel vorhanden sind - droht zur Enttäuschung aller Anleger die Abwicklung.

Der Eintritt dieses Szenarios - wie schon bei dem DEGI Europa, dem Morgan Stanley P2 Value, dem TMW Immobilien Weltfonds oder dem KanAm-US Grundinvest geschehen- ist nicht unmöglich: in einer kürzlich von der Ratingagentur Scope vorgenommenen Fondsbewertung wurde der DEGI International als schlechtester Fonds eingestuft und die Chance auf eine Wiedereröffnung als recht gering bewertet. Grund für die größte Abwertung im Ratingverfahren war, dass der DEGI International die schlechteste Ein-Jahres Performance aufwies, da diese -15 % betrug. Auch die Kreditquote mit 41,6 % sei eine der höchsten, die aufgrund der gesetzlichen Neuregelung zur Fremdfinanzierungsquote dem DEGI International einige Probleme bereiten wird. Dies alles gibt Anlegern des DEGI International folglich allen Grund zur Sorge.

Hinzu kommt, dass diese an der Börse schon erhebliche Verluste erleiden mussten. Mithin liegt der Anteilspreis derzeit nur noch bei 43,65 €, da aufgrund der Neubewertung zweier Immobilien, die erheblich herabgestuft werden mussten, sich der Anteilspreis um 0,95 % verringerte.

Sollte es wirklich zu einer Abwicklung des DEGI International kommen, so sind die Verluste der Anleger immens. Aus diesem Grunde sollten die Anleger des DEGI International schon jetzt handeln und etwas gegen ihre Verluste unternehmen. Es können Schadensersatzklagen gegen die Banken und Berater erhoben werden, wenn diese den Anleger falsch beraten haben. Von einer fehlerhaften Anlageberatung ist in vielen Fällen zu sprechen, weil die Anleger des DEGI International nicht ordnungsgemäß über die Risiken des Fonds aufgeklärt wurden. Noch in den Jahren 2008 und 2009 wurde den Anlegern erzählt, dass der DEGI International absolut sicher sei und man jederzeit an das Geld kommen könnte. Seit 2008 aber eröffnete sich schon die Krise der offenen Immobilienfonds, sodass darauf unbedingt hätte hingewiesen werden müssen. Auch wenn dem Anleger des DEGI International Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden, die die Bank von der Fondsgesellschaft erhalten hat, kann ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.

Anleger der DEGI International haben also gute Aussichten bei einer fehlerhaften Anlageberatung vorzeitig ohne Schaden aus dem Fonds herauszukommen. Aus diesem Grunde sollte unbedingt gehandelt werden und eine Überprüfung der Ansprüche durch einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt stattfinden.

Weitere wichtige Informationen zum DEGI International finden Sie hier:

DEGI International Infoportal

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

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