DEGI International – Anwälte informieren, Schadensersatzansprüche möglich

Wirtschaft und Gewerbe
21.08.2011709 Mal gelesen
Hilfe für DEGI Anleger, die über die Allianz erworben haben.

Der DEGI International ist seit dem 16.11.2009 geschlossen, das heißt, dass Anleger seit diesem Zeitpunkt ihre Anteile an dem DEGI International nicht mehr gegen ihr eingezahltes Kapital zurücktauschen können. Viele Anleger sind derzeit sehr besorgt, da sie nicht wissen, wie es mit dem DEGI International weiter gehen wird: entweder er erleidet dasselbe Schicksal wie sein Schwesternfonds DEGI Europa - dieser befindet sich derzeit in Abwicklung - oder er kann zum 16.11.2011 wiedereröffnen, da genügend liquide Mittel für eine Öffnung bereitstehen.

Da Anleger des DEGI International nicht dasselbe Schicksal erfahren möchten, wie z.B. die Anleger des Morgan Stanley P2 Value oder des DEGI Europa, die gerade ordentlich abgewickelt werden müssen, ist verständlich, dass sie über die derzeitige Anteilspreisminderung des DEGI International nicht sehr erfreut sind. Durch die Neubewertung zweier Immobilien des DEGI International in Italien und Polen ist der Anteilswert um 0,95 % zurückgegangen (um 0,42 €), sodass dieser derzeit nur noch bei 43,65 € liegt.

Geschädigte Anleger des DEGI International sollten deshalb nicht länger warten, sondern ihre Schadensersatzansprüche von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen, da sie Möglichkeiten haben, ihre bereits entstandenen und möglicherweise bei einer Liquidation des DEGI International noch entstehenden Verluste zu beseitigen, indem sie Klage gegen ihre Anlageberater erheben.

In den meisten Fällen wurden die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken des DEGI International aufgeklärt, sodass ihnen Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung entstehen. Oft wurden ihnen auch Kick-Backs verschwiegen, also Provisionen, die die Banken von den Fondsgesellschaften für die Vermittlung ihrer Fonds erhalten haben. Da die Ansprüche aus Falschberatung gegen die Banken der Verjährung unterliegen, ist es ratsam, sich möglichst schnell an einen Rechtsanwalt zu wenden, der bei Bestehen solcher Ansprüche alle weiteren Schritte einleiten wird.

Wichtige Informationen finden Sie hier:

DEGI Infoportal geschädigte Anleger