Bank ködert Kunden mit verlockend klingenden Zinsen für Wiesn Sparbrief

Wirtschaft und Gewerbe
05.06.2011635 Mal gelesen
Welcher Verbraucher möchte nicht gerne einen Sparbrief mit einem Zinssatz von 6% erwerben? Was wie ein heißes Zinsschnäppchen klang, entpuppte sich jedoch als „dreiste Lüge“. So die deutlichen Worte des Landgerichtes München I.

Im vorliegenden Fall bot eine Münchner Bank in einer Anzeige einen sogenannten "Wiesn Sparbrief" an. Auf dem Bild war eine attraktive Frau in bayerntypischer Tracht abgebildet. Vor der Brust trug sie ein Lebkuchenherz, auf dem in großen Buchstaben "6%" angegeben stand. Daneben stand deutlich erkennbar angegeben "6,00 % garantiert auf drei Jahre." Dieser Hinweis war mit einem Sternchen versehen, das auf einen klein gedruckten Text verwies. Dort stand angegeben: "2 % p.a." Mit anderen Worten: Für den Sparbrief gab es in Wirklichkeit nur magere 2% Zinsen im Jahr.

 

Diese Anzeige fiel der Zentrale zur Bekämpfung für den unlauteren Wettbewerb auf, die gegen die Bank zu Recht im Wege der Unterlassungsklage vorging.

 

Das Landgericht München I gab der Klage der Wettbewerbszentrale mit Urteil vom Urteil vom 23.05.2011 (Az. 11 HK O 22644/10) statt und untersagte diese Art von Werbung. Sie stellt nach Ansicht der Richter eine Irreführung des Verbrauchers dar. Dieser geht aufgrund des fettgedruckten Textes davon aus, dass es sich bei den 6% um die Angabe des Jahreszinses handelt. Er braucht nicht damit zu rechnen, dass in Wirklichkeit die Zinsen über einen Zeitraum von drei Jahren zusammengerechnet werden. Das Gericht soll nach Angabe von tz-online vom 23.05.2011 gesagt haben, dass es sich bei dem angegebenen Zinssatz um eine "dreiste Lüge" handeln würde. Diese sei zumindest auf den ersten Blick nicht zu erkenne, weil diese Worte als Blickfang dargestellt würden.

Dieses Urteil ist allerdings noch nichts rechtskräftig.