Momentum Swap (Zinsswap): Anwälte informieren, Schadensersatz für Anleger

Wirtschaft und Gewerbe
29.05.2011776 Mal gelesen
Nach dem Urteil des BGH haben Anleger von Momentum Swaps (Long-Short-Momentum Swap) gute Aussichten auf Schadensersatz. Anwälte vertreten Anleger.

In den letzten Jahren haben Banken an Anleger Zinsswaps verkauft. Neben Cross Currency Swaps und Spread Ladder Swaps wurden auch z.B. Harvest Swaps und Momentum Swaps  (Long-Short-Momentum Swap) angeboten. Dabei liegen dem variablen Zinssatz Indices zugrunde. Im Fall des Harvest Swaps der Harvest Index, bei dem Momentum Swap  (Long-Short-Momentum Swap) der Momentum Index. Der Momentum Index, der fiktive Marktbewegungen abbilden soll, setzt auf Trends bei Marktbewegungen. Anlegern wurde der Momentum Swap  (Long-Short-Momentum Swap) als lukrative Anlage verkauft mit geringem Risiko. Nicht darüber aufgeklärt wurde, welches Interesse die Bank bei dem Momentum Swap hat. Der BGH hat nun zu Spread-Ladder-Swaps klare Worte gefunden: eine Bank muss über die Nachteile und Risiken bei Swaps eingehend aufklären. Insbesondere der Interessenkonflikt, in dem sich die Bank bei der Anlageberatung befindet, muss aufgedeckt werden. Bei Momentum Swap  (Long-Short-Momentum Swap) und anderen Zinsswaps handelt es sich um hochkomplexe Gebilde, die kaum in einem Beratungsgespräch von einem Anleger durchschaut werden können. Banken sind daher kaum der Rechtsprechung des BGH zu Swaps gerecht geworden.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits Anleger (Unternehmen und Privatanleger) gegen Banken vertritt, teilt mir: "Anleger von Swaps auch von Momentum Swaps  (Long-Short-Momentum Swap) haben gute Aussichten, nach dem Urteil des BGH ohne Schaden und Verkust aus den Swaps rauszukommen." Anleger sollten sich daher von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Zu achten ist auch bei Momentum Swaps auf die 3-jährige Verjährung ab dem Vertragsabschluss. Diese Frist kann jedoch umgangen werden. Diese sollte ein auf das Kapitalanlagerecht spezialisierter Rechtsanwalt prüfen.

Sollten Sie durch ein Swap-Geschäft geschädigt sein, können Sie sich unverbindlich zu einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch mit uns in Verbindung setzen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/zinsswap-zins-swaps-spread-ladder-swap