Für die Aktionäre (ISIN DE0006764749) bedeutet die vorgesehene Entschuldung einen ganz erheblichen Einschnitt in ihre Beteiligung. Die derzeitigen Aktionäre sollen nach der Umsetzung des Konzepts nur noch 1 % des Grundkapitals halten. Die Möglichkeit, diesen Anteil im Rahmen der Kapitalerhöhung auf 16 % aufzustocken, tröstet da wenig. Die Pfleiderer AG erhofft sich durch diese Maßnahmen neuen Handlungsspielraum. Dass künftig die Gläubiger die Mehrheit in der Gesellschaft haben werden, reflektiert nach der der Auffassung der Pfleiderer AG deren Sanierungsbeitrag.
Bereits in der zweiten Julihälfte wird angabegemäß eine außerordentliche Hauptversammlung stattfinden, auf der die Aktionäre der Sanierung zustimmen sollen.
Auch die Anleihegläubiger werden in getrennter Versammlung zur Zustimmung aufgefordert werden. Denn auch ohne deren Bereitschaft ist das Sanierungskonzept nicht umzusetzen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Aktionäre wie Anleihegläubiger sollten ihre Bankpost in den nächsten Wochen aufmerksam prüfen. Dort wird die Pfleiderer AG zu der außerordentlichen Hauptversammlung und der Gläubigerversammlung einladen und die Details der Einschnitte mitteilen. Auf dieser Grundlage muss dann entschieden werden, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen überzeugen können.
Die KANZLEI GÖDDECKE berät und vertritt Anleger der Pfleiderer AG bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.
Quelle: Ad hoc-Mitteilungen der Pfleiderer AG, eigene Recherche
16. Mai 2011 (Rechtsanwalt Daniel Vos)