LG Landshut: Keine faire Milch bei Abzocke der Erzeuger

Wirtschaft und Gewerbe
24.04.2011587 Mal gelesen
Das Landgericht Landshut hat entschieden, dass die MVS Milchvermarktungs-GmbH Milch nicht mehr unter der Bezeichnung „Die faire Milch“ verkaufen darf. Diese Aussage ist hier eine Irreführung des Verbrauchers.

Zuvor hat "Die faire Milch" damit geworben an die Milcherzeuger einen kostendeckenden, "fairen" Preis für die Milch zu zahlen, womit auch der höhere Preis im Einzelhandel gerechtfertigt wurde.  Die Wettbewerbszentrale sah hierin eine Täuschung des Verbrauchers, da ihm sugeriert werde, dass der Milcherzeuger für die komplett abgenommene Menge den "fairen" Preis bezahlt bekomme.

 

Das Landgericht Landshut stimmte dieser Ansicht in seinem Urteil vom Urteil vom 30.03.2011 (Az. 1 HK O 1426/10) im wesentlichen zu, der Verbraucher würde bei einer "fairen Milch" erwarten, dass der Vermarkter den Erzeugern den als angemessen bewerteten und daher von ihnen geforderten Betrag von 40 Cent pro Kilo Milch zahle. Tatsächlich habe der Vermarkter diesen Preis nur für rund 25 Prozent der abgenommenen Milch  diesen Preis bezahlt, die unter der Bezeichnung "Die faire Milch" verkauft wurde. Für die restliche Menge dagegen wurde dem Erzeuger ein deutlich niedrigerer Preis gezahlt. So etwas ist wettbewerbswidrig, weil der Verbraucher in die Irre geführt wird.

 

Die MVS wurde bereits im vergangenen Jahr wegen verschiedenen Werbeaussagen mehrfach von der Wettbewerbszentrale abgemahnt worden. Allerdings wird sie wohl noch auf die Vollstreckung des Urteils verzichten, da bereits ein Berufungsverfahren angekündigt wurde.

 

Quelle:  http://www.elite-magazin.de/index.php?option=com_content&view=article&id=931:gericht-verbietet-bezeichnung-qdie-faire-milchq&catid=1:meldungen&Itemid=1