Lehman-Zertifikate: BGH bestärkt erstmals Anleger – Sparkasse erleidet Niederlage

Wirtschaft und Gewerbe
21.04.2011692 Mal gelesen
Die ersten Lehman Anleger können sich freuen. Denn die Gerichte haben ihnen Schadenersatz zugesprochen. Dabei bleibt es auch nach einer Entscheidung des BGH. Denn dort hat die Bank klein bei gegeben und die Revision zurückgenommen.

Bereits das Landgericht (LG) Frankfurt am Main und das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hatten den geprellten Lehman Anlegern recht gegeben. Der Bankberater hatte ihnen die Risikostruktur der konkret empfohlen Lehman Zertifikate nicht richtig erklärt.

 

Jetzt steht fest: Die Bank muss dafür gerade stehen und den Anlegern Schadenersatz leisten. Daran konnte auch die Revision der Bank beim BGH nichts ändern. Denn die hat sie schnell zurückgenommen, bevor es zu einem für sie negativen Urteil kommen konnte.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Die Rücknahme der Revision zeigt, dass die Banken den BGH fürchten. Mit gutem Grund, denn ein negatives Urteil für die Bank lag nahe, nachdem sie die beiden vorherigen Verfahren verloren hatte. Schlecht für die Bank, gut für die Anleger. Sie erhalten positiven Rückenwind für Ihre Klagen. Ob auch Sie in Ihrem konkreten Fall auf diesem positiven Wind zum Klageerfolg segeln können, erfahren Sie von uns.

 

Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs Karlsruhe (BGH Karlsruhe) vom 08. April 2011 Nr. 58/2011 zu den Verfahren Az. XI ZR 85/10 und XI ZR 294/10

 

20. April 2011 (Rechtsanwalt Ralf Koch)