Durchführung von privaten Sportwetten soll künftig erleichtert werden

Wirtschaft und Gewerbe
07.04.2011532 Mal gelesen
Das Sportwettenmonopol in Deutschland soll endlich gelockert werden. Dies haben die Ministerpräsidenten am 06.04.2011 auf einer Sonderkonferenz beschlossen. Ist nur die Frage, welche privaten Anbieter eine Konzession erhalten werden – und zu welchem Preis.

Bislang durften aufgrund des Glücksspielvertrages nur die staatliche Anbieter Sportwetten durchführen. Privaten Wettbüros war dies hingegen untersagt. Wer sich nicht daran hielt, musste mit der Schließung durch das zuständige Ordnungsamt rechnen und sich auf eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung gefasst machen-mit ungewissem Ausgang.

Weil bis zum 31.12.2011 der jetzige Glücksspielvertrag ausläuft, mussten sich die Ministerpräsidenten im Rahmen einer Sonderkonferenz am 06.04.2011 damit beschäftigen, inwieweit sie im künftigen Staatsvertrag ab 01.01.2012 das Sportwettenmonopol beibehalten werden. Sie sind - vielleicht aufgrund der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes und den Bundesverwaltungsgerichtes, das ein Verbot nur bei einer konsequenten Bekämpfung der Suchtgefahren für zulässig hält - von ihrer restriktiven Haltung abgerückt.

Die Ministerpräsidenten  haben beschlossen, dass ab 2012 bis zu sieben private Anbieter Konzessionen erhalten werden, die bundesweit gelten. Diese soll probeweise für fünf Jahre ausgesprochen werden. Die näheren Modalitäten sind allerdings noch offen. Und die können es durchaus in sich haben. Private Anbieter aus Deutschland müssen nicht nur mit einer Besteuerung ihrer Umsätze rechnen, sondern sich auch auf eine Konzessionsabgabe in Höhe von 16,67% des Wetteinsatzes gefasst machen.

Die Eckpunkte sollen bis Anfang Juni 2011 durch die einzelnen Bundesländer stehen. Danach soll der Vertrag unterzeichnet und dann durch die Parlamente der einzelnen Bundesländer ratifiziert werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Nähere Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links:

Sonder-MPK in Berlin: Ministerpräsidenten für neuen Glücksspielstaatsvertragsentwurf

Private Sportwetten-Anbieter und staatliches Monopol

Länder einigen sich auf begrenzte Konzessionierung von privaten Sportwetten-Anbietern ab 2012

Was Anbieter von privaten Sportwetten beachten sollten

VG Köln: Private Sportwetten sind auch ohne Erlaubnis zulässig