Zinsswaps, Zins Swap, Spread-Ladder-Swap Geschäfte sind riskant - wie riskant war allerdings kaum einem Anleger bekannt. Nech dem neuesten Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe BGH vom 22.03.2011 besteht jedoch Hoffnung, dass Anleger ihren Verlust von ihrer Bank bzgl. Zinsswaps, Zins Swap, Spread-Ladder-Swap zurückerstattet bekommen. Das oberste deutsche Zivilgericht hat der Deutschen Bank eine vollständige Ersatzpflicht des ihrem Kunden entstandenen Schadens bzgl. Zinsswaps, Zins Swap, Spread-Ladder-Swap auferlegt. Das Institut hätte seine Beratungspflichten nicht ausreichend erfüllt, war die Begründung für die Schadensersatzpflicht. Danach hätte dem Kunden nicht nur gesagt werden müssen, dass Zinsswaps, Zins Swap, Spread-Ladder-Swap Geschäfte hochspekulative Geschäfte sind, die einer Wette gleichen- man hätte ihn außerdem darüber aufklären müssen, dass die Bank bei dieser Finanzanlage gegen den eigenen Kunden wettet. Gewinnt der Kunde, verliert die Bank und umgekehrt. Dieser Interessenkonflikt hätte nach Auffassung des BGH bei Zinsswaps, Zins Swap, Spread-Ladder-Swap offengelegt werden müssen, da das Vertrauen in die Beratung durch eine derartige gegenläufige Interessenlage durchaus beeinflusst werden kann. Unmittelbar nachdem das Urteil ergangen ist, haben etliche geschädigte Anleger ihre Ansprüche gegen ihre Banken angezeigt. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der im Kapitalanlagerecht spezialisierten Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr (Ortenaukreis) warnt Geschädigte von Zinsswaps, Zins Swap, Spread-Ladder-Swap davor Ihre Forderungen selbst geltend zu machen. Er stellt in seiner Praxis fest, dass hier auf Zeit gespielt wird, um den Kunden in die Verjährungsfalle zu locken. Wenn Angebote gegenüber Kunden gemacht werden, seien diese oft unzureichend. Hier sollte anwaltlicher Rat einer im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Kanzlei wie der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbh in Lahr (Ortenaukreis, Ortenau bei Freiburg) eingeholt werden.
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