Neue Abmahnwelle gegenüber Wirten ( »Zur Linde« )

Wirtschaft und Gewerbe
26.11.20061844 Mal gelesen

Zur Zeit geistert eine neue Abmahnwelle durch die Republik. Viele Gastwirte, deren Betrieb »Zur Linde« oder ähnlich heißt, erhalten das Schreiben eines Anwaltes, der im Auftrag des »Gaststätten- und Hotellerieverband »Zur Linde« e.V.« handelt und darauf hinweist, die Nutzung des Namens »Zur Linde« sei inzwischen (markenrechtlich) unzulässig.

Der genannte Verband habe sich die Bezeichnung nämlich schützen lassen. So dürfe er von anderen nur noch benutzt werden, wenn ein Nutzungsvertrag geschlossen werde. Das alles koste nur knapp 600 EUR zuzüglich Anwaltsgebühren. Dann könne man rechtlich unbedenklich für die nächsten 30 Jahre den Namen der Gaststätte weiterführen.

Das alles hat weder Hand noch Fuß. Man sollte sich auf das Angebot nicht einlassen. Der deutsche Hotel- und Gaststättenverband ist bereits gegen diese Abzocke eingeschritten. Es ist davon auszugehen, daß dem Unwesen bald ein Ende gesetzt ist.