Verletzung von Marken- und Namensrechten durch ausländische Top-Level-Domain

Wirtschaft und Gewerbe
16.02.20111035 Mal gelesen
Auch durch ausländische Top-Level-Domains können deutsche Marken- und Namensrechte verletzt werden.

Das Internet bietet Unternehmen in der heutigen Zeit ein immenses Potential, einerseits die eigenen Produkte zu vertreiben, andererseits die Bekanntheit des Unternehmens und der Produkte zu steigern. Dies ist der Grund, warum Unternehmen auch ein starkes Interesse daran haben, dass ihre Namen und Marken nicht von Unbefugten im Internet ausgenutzt werden.

 

Um dennoch von der Bekanntheit anderer Unternehmen zu profitieren, lassen sich Findige immer wieder neue Ideen einfallen, unter fremden Namen im Internet gefunden zu werden.

 

Einen so gelagerten Fall hatte das Oberlandesgericht Köln am 30.04.2010 (Az.: 6 U 208/09 - fc-bayern.es) zu verhandeln.

Der Beklagte hatte sich die Domain fc-bayern.es registrieren lassen, wodurch sich der FC Bayern München in seinen Marken- und Namensrechten verletzt fühlte.

 

Eine Markenrechtsverletzung stellte das OLG Köln nicht fest, eine Namensrechtsverletzung hingegen schon.

"Bei einer rein namensmäßigen Verwendung eines fremden Namens (also ohne weitere beschreibende Zusätze) im Rahmen einer Internetadresse in der Internetadresse" sehe der Verkehr üblicherweise "einen Hinweis auf den Namen des Betreibers des Internetauftritts".

Daran ändere auch eine ausländische Top-Level-Domain nichts, denn dahinter werde die ausländische Internetpräsenz des Namensinhabers erwartet, nicht jedoch beispielsweise - wie vom Beklagten vorgetragen -, ein ausländischer Fanclub.

Voraussetzung dafür sei lediglich, dass das Unternehmen auch im Ausland hinreichend bekannt und/oder geschäftlich tätig ist, die der FC Bayern erfüllt, da in Spanien regelmäßig über ihn berichtet und er dort auch vermarktet wird.

 

Ebensowenig die Tatsache, dass der FC Bayern in Spanien nicht unter dieser Bezeichnung, sondern als "Bayern de Múnich" oder "Bayern" bekannt ist, ändere daran nichts, da es lediglich auf den Eindruck desjenigen ankomme, der auf die Seite fc-bayern.es gelange, ob die Seite vom Verein verantwortet wird oder nicht.

  

Fazit:

Für rechtliche Laien ist die richtige Einordnung kritischer Fälle oft nicht möglich, sodass es sich stets empfiehlt, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um kostspielige Verfahren zu vermeiden.

  

©  RA Axel Mittelstaedt 2010 - LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com