Zins Swaps (Spread Ladder Swap) - Hoffnung für Anleger durch den BGH?

Wirtschaft und Gewerbe
09.02.2011803 Mal gelesen
Anlegern von Zins Swaps (Spread Ladder Swap) Zinsswaps-Geschäften dürfen nach einer Verhandlung des BGH hoffen.

Der BGH hat in der mündlichen Verhandlung bezüglich eines Zins Swaps (Spread Ladder Swap) Geschäfts eines Unternehmers angedeutet, ein klageabweisendes Urteil des OLG Frankfurt aufzuheben. Dieses hatte die Klage abgewiesen und keine Pflichtverletzung der Deutschen Bank bezüglich des Zins Swaps (Spread Ladder Swap) gesehen. Nun hat sich der BGH eingehend mit den Zins Swaps (Spread Ladder Swap) auseinandergesetzt und kommt möglicherweise zu einer Schadensersatzverpflichtung der Deutschen Bank. Das Urteil soll jedoch erst im März 2011 ergehen. Die Deutsche Bank hat den BGH damit versucht zu beeindrucken, mit einem solchen Urteil eine zweite Finanzkrise auszulösen. Es bleibt nun abzuwarten, wie das Urteil ausgeht.

Für Anleger, insbesondere Unternehmen und Kommunen, besteht nun die Möglichkeit, ohne Schaden aus den hochriskanten Zins Swaps (Spread Ladder Swap) herauszukommen. Es sollte dringend ein im Kapitalanlagerecht tätiger Rechtsanwalt beauftragt werden, bevor die Ansprüche verjährt sind.

Ausführliche Informationen zu Zins Swaps (Spread Ladder Swap) und der mündlichen Verhandlung des BGH finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/zins-swaps-spread-ladder-swap-bgh-laesst-anleger-bezug-auf-zinsswaps-hoffen