Allianz Global Investors – nur ein leiser Rückzug?

Wirtschaft und Gewerbe
04.02.2011891 Mal gelesen
Allianz Global Investors Fondsschließung

Bereits am 24. Januar 2011 berichtete das Handelsblatt über den Abschied der Allianz von der Veröffentlichung der Fondpreise des Publikumsfonds "Allianz Global Investors" in den Printmedien. Hiernach beabsichtigte die Allianz die sukzessive Reduzierung der Anzahl von veröffentlichten Fondpreisen in namhaften überregionalen Tageszeitungen. In den Regionalzeitungen sollte eine Veröffentlichung wesentlicher Fondspreise ganz eingestellt werden.

Wie angekündigt - so geschehen.

Hintergrund dieser neuen Informationspolitik ist der rechtliche Umstand, dass die Fondgesellschaften mittlerweile ausschließlich dazu verpflichtet sind, sämtliche Anteilspreise ihrer Fonds im Internet zu veröffentlichen. Für die Gesellschaften von Vorteil ist die Veröffentlichung einzig in elektronischer Form, weil die Printmedien diese Leistung nicht kostenneutral übernehmen.

Handelt es sich hierbei unter Umständen um eine sich selbst bereits erfüllte Prophezeiung, deren Ursprung im September 2010 lag?

Bezeichnenderweise formulierte das Handelsblatt noch am 24. Januar 2011, dass diesbezüglich - "der Anleger das letzte Wort habe."

Welches letzte Wort der Anleger überhaupt haben kann, steht nicht erst seit dem Verzicht der Veröffentlichung in den Printmedien in Frage. Der globale Immobiliendachfond mit der WKN A0ND6C, dessen Anlageschwerpunkt sich weltweit manifestiert und in der Risikoklasse 2, d. h. "konservativ" angesiedelt ist, konnte seinerzeit exklusiv über die Commerzbank AG erworben werden.

Laut eigenen Angaben der Fondsgesellschaft stagniert der Rücknahmepreis vom 3. Februar 2011 bei € 48,45. Ob dieser Fondpreis nunmehr für den Anleger in der Zeitung erscheint oder lediglich im Internet aufzurufen ist, hilft diesen im Übrigen herzlich wenig, denn die Anteilscheinausgabe und -rücknahme des "Premium Management Immobilien - Anlagen - P - EUR" wurde mit Wirkung zum 27. September 2010 bis auf Weiteres ausgesetzt.

Gestartet war der Fonds mit dem Anlageziel, sich überwiegend in offenen Immobilienfonds und weiteren immobilienmarktbezogenen Anlagen gewinnbringend zu engagieren. Die von der Fondsgesellschaft auf lange Sicht in Aussicht gestellte Renditeerwartung konnte vom Fondsmanager Rene Gärtner, der dieses Produkt seit Mai 2008 managte, nicht erreicht werden.

Die Tatsache, dass der Allianz Global Investors Premium Management Immobilien - Anlage - Fonds in die ebenfalls notleidenden Morgan Stanley P2 Value Fonds sowie den KanAm US - Grundinvest Fonds investiert hatte, führte nunmehr dazu, dass dieser das gleiche Schicksal der Schließung zeitigte. Handelt es sich bei den "Target" Fonds um andere offenen Immobilenfonds, so stellte dies dem Grunde nach von vornherein ein enormes Verlustrisiko dar.

Hiernach trifft den Anlageberater grundsätzlich eine additive Aufklärungspflicht über genau dieses Risiko, welches gleichzusetzen ist mit der Aufklärungspflicht, als wenn der Anleger in die "Target" Fonds investiert. Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Risikoaufklärung des Anlegers führt dies unter Umständen zum Entstehen von Schadensersatzansprüchen, welche grundsätzlich in der Rückabwicklung der Beteiligung zu sehen sind, sofern die Aufklärungsmängel eine Pflichtverletzung des Beraters darstellen. Die Rückabwicklung bedeutete in einem solchen Fall etwa die Rückzahlung der Beteiligungssumme an den Anleger gegen die Rückübertragung der erworbenen Anteile auf die Beratungsgesellschaft. Darüber hinaus können bejahendenfalls Zinsen für die Beteiligungssumme ab Kapitalabfluss geltend gemacht werden.

Aber auch darüber hinausgehende Aufklärungspflichtverletzungen der jeweiligen Berater können die vorbenannten Ansprüche begründen.

Betroffene Anleger sollten nicht scheuen, einen in diesem Bereicht spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen und die Erfolgsaussichten etwaiger Ansprüche prüfen zu lassen.