GAF Active Life - Angebote von Banken annehmen? - Informationen für Anleger

Wirtschaft und Gewerbe
30.01.201126 Mal gelesen
Anleger der GAF Active Life erhalten Angebote von Banken. Diese sollten nicht in jedem Fall ungeprüft angenommen werden.

Die GAF-Fonds GAF Active Life 1 Renditebeteiligungs-GmbH & Co. KG und GAF Active Life 2 Renditebeteiligungs-GmbH & Co. KG investieren in US-amerikanische Lebensversicherungen. Gegenstand der Beteiligungen ist der mittelbare und unmittelbare Erwerb von US-Lebensversicherungspolicen im dortigen Zweitmarkt, das mittelbare oder unmittelbare Halten und die Verwaltung derselben.

Viele Anleger wurden von Banken nicht über die Risiken der Anlage aufgeklärt. Ihnen können daher Schadensersatzansprüche zustehen, mit denen Sie 100% ihres Geld zurückerhalten können. Daneben kann ein Anspruch auf rückwirkende Verzinsung bestehen.

Anleger der GAF Active Life 2 Renditebeteiligungs-GmbH & Co. KG erhalten in der letzten Zeit Angebote von Volksbanken mit denen sie zwischen 75% und 90% ihrer Anlage zurückerhalten sollen. Ob diese Angebote angenommen werden sollen, kann nicht pauschal gesagt werden, sondern es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an, teilt der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit. Für Anleger kann es besser sein, die Schadensersatzansprüche mit einer Klage geltend zu machen um so die volle Summe zurückzubekommen zzgl. Zinsen. Außerdem sollte der Vertrag vor der Unterschrift überprüft werden, um so bösen Überraschungen zu entgehen.

Anleger der GAF Active Life Fonds sollten sich daher von einem rechtsanwalt beraten lassen, bevor der Vergleich angenommen wird. Die Vergleichsangebote zeigen, dass die Banken wohl selbst von einem Fehlverhalten ihrerseits ausgehen, sonst würden sie diese wohl kaum machen.

Einen Erstcheck für € 50.- und weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/gaf-active-life-1-und-gaf-active-life-2-lebensversicherungsfonds