Markenschutz bei der Firmen - Bezeichnung „Point"

Wirtschaft und Gewerbe
16.12.2010484 Mal gelesen
Wer als Unternehmen großen Wert auf den Schutz seines guten Namens legt, sollte sich eine exklusive Bezeichnung ausdenken. Denn bei häufig verwendeten Wörtern hat er gegenüber Konkurrenten schlechte Karten, wenn diese ähnliche klingende Namen verwenden. Er kann gegen diese dann kaum im Wege der Abmahnung oder Klage vorgehen. Was dies in der Praxis bedeutet, ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm. Darüber hinaus gibt es noch andere interessante Entscheidungen.

Im zugrundeliegenden Fall wollte die Werbeagentur "Point" gegen einem anderen Unternehmen aus der Branche vorgehen, das unter der Bezeichnung "Werbepoint" auftrat. Sie verlangte, dass der Konkurrent diesen Namen nicht mehr verwendet. Dies begründete sie damit, dass aufgrund der großen Ähnlichkeit die Kunden die beiden Bezeichnungen verwechseln könnten. Aus diesem Grunde verklagte Point schließlich die andere Firma auf Unterlassung.

 

Hiermit konnte sie jedoch weder die Richter beim Landgericht Bielefeld, noch das Oberlandesgericht Hamm als Berufungsinstanz überzeugen. Das Oberlandesgericht Hamm wies die Klage mit Urteil vom 30.09.2010 ab (Az.I-4 U 91/10). Wer eine derart nichtsagende und häufig verwendete Bezeichnung wie "Points" verwendet, darf nicht so penibel sein. Er muss davon ausgehen, dass andere Firmen diesen Wortbestandteil mit in ihrem Namen verwenden. Aus diesem Grunde hat das Oberlandesgericht Hamm das Bestehen einer Verwechslungsgefahr durch Verwendung ähnlicher Zeichen im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 des Markengesetzes (MarkenG) verneint.

 

In unserem Internetangebot finden Sie weitere Beispiele dafür, in welchen Fällen markenrechtliche Verwechslungsgefahr besteht beziehungsweise wann Namen überhaupt markenrechtlichen Schutz genießen:

 

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/2157/markenrechtliche-verwechslungsgefahr-bei-fonds-unirent-und-uniqua-total-return/

 

http://www.wbs-law.de/news/medien-entertainment-und-urheberrecht/1877/der-name-illu-ist-fuer-zeitschriften-nicht-schutzfaehig/

 

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/1768/bgh-3d-markenschutz-fuer-den-lindt-goldhasen/

 

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/1460/markenrecht-keine-markenrechtliche-verwechslungsgefahr-bei-mcwegde-und-wegde/

 

http://www.wbs-law.de/news/medien-entertainment-und-urheberrecht/1339/opel-blitz-zeichen-auf-spielzeugmodellautos-stellen-keine-markenrechtsverletzungen-dar/

 

http://www.wbs-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/777/metro-konzern-unterliegt-im-streit-um-die-bezeichnung-metrobus/