Integro Capital Partners Ltd. – erste Anlageberaterin haftet Anleger nach LG Dresden Urteil vom 25.11.2010 Az.: 9 O 1375/10

Wirtschaft und Gewerbe
29.11.2010905 Mal gelesen
Nachdem der Hauptverantwortliche der Integro Capital Partners Ltd. Herr Oliver E. Ehrenberg vom LG Görlitz am 6.09.2010 zu einer Freiheitstrafe wegen mehrfachen Betruges zu über 6 Jahren verurteilt wurde, gelingt nunmehr der Anwaltskanzlei Reime die zivilrechtliche Aufarbeitung der Fehlleistungen einer ersten Anlageberaterin.

Das Gericht  - Urteil vom 25.11.2010 Az.: 9 O 1375/10 - verurteilte diese wegen fehlerhafter Anlageberatung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe der Einlagesumme von € 10.000,00 an den von der Anwaltskanzlei Reime vertretenen Anleger.

Die Urteilsbegründung hat Bedeutung für die weiteren Gerichtsverfahren gegen die rund 80 Anlageberater, weil die maßgebliche Verfehlung, unterlassenen Plausibilitätsprüfung des Investmentmodells der Integro Capital Partners Ltd., den anderen Anlageberatern ebenso vorwerfbar sein dürfte.

Anschaulich ist nachstehende Passage von Seite 5 des Urteils:

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Bei jedem Finanzberater müssen die Alarmglocken schrillen, wenn eine Gesellschaft einem Anleger anbietet, dass er unabhängig vom Anlageergebnis eine monatliche Zahlung i.H.v. 1,5% des aktuellen Kontostandes erhält, §3 der Investmentvereinbarung, allzumal dann, wenn der Anleger hinsichtlich seiner Anlagesumme keine Risiko trifft, §5 derselben. Darüber hinaus mahnt es zur Vorsicht, dass sich eine im Ausland domizilierende Gesellschaft mit Vertragswerken des Inhaltes wie bei dieser Investmentvereinbarung an den Anleger wendet und die Anlage in der geschehenen Weise vertreiben läßt.

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In einem weiteren Verfahren vor dem LG Bautzen ließ der ebenso auf Schadensersatz verklagte Hauptvertriebschef des Ehrenberg in Ostsachsen in der mündlichen Verhandlung am 26.11.2010 protokollieren, dass er die monatlichen Provisionen gemäß §3 der Investmentvereinbarung für die von ihm vermittelten Verträge ungeprüft entgegennahm und dass es ein großer Fehler gewesen war, das Geschäftsmodell der Integro Capital Partners Ltd. nicht genauer zu überprüfen. Auch diesem von der Anwaltskanzlei Reime vertretenen Anleger haftet dieser Anlageberater wegen erwiesener Verletzung seiner Pflichten zur Plausibilitätskontrolle auf Schadensersatz, so das Gericht.

Da dieser Berater für den Vertrieb dieser Investments durch weitere Anlageberater verantwortlich war, dürften entspr. Handlungs- und Wissensdefizite und damit auch Beratungsdefizite bei den ihm nachgeordneten Anlageberatern ebenso vorliegen.

Diese ersten Verfahren konnten jedoch nur deswegen positiv für die Anleger geführt werden, weil die Anleger rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfristen handelten und sich nicht auf neuerliche Gewinn- oder Garantieversprechungen ihrer Berater einließen.