Morgan Stanley P2 Value Informationen zu Schadensersatz und Klage

Wirtschaft und Gewerbe
28.11.2010783 Mal gelesen
Anleger des Morgan Stanley P2 Value sollten handeln, es droht Verjährung. Schadensersatz ist möglich.

Anleger des Morgan Stanley P2 Value wissen derzeit nicht, was sie tun sollen. Viele Anleger sind sich unsicher, ob sie die Anteile halten oder an der Börse verkaufen sollen. Im Moment kann niemand sagen, wieviel und wann Geld aus der Liquidierung des Morgan Stanley P2 Value fließt.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bereits zahlreiche Anleger des Morgan Stanley P2 Value vertritt, hat nun erste Verfahren eingeleitet, mit denen die Anleger ihr Geld zurückerhalten sollen. In allen Fällen wurden die Anteile an dem Morgan Stanley P2 Value als sichere Anlage verkauft, ohne über die Risiken aufzuklären. Gerade bei dem Morgan Stanley P2 Value, der erst 2005 aufgelegt wurde, ist nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll ein besonderer Hinweis notwendig gewesen. Der Morgan Stanley P2 Value hat Immobilien zu Hochzeiten erworben. Für Anleger die erst 2008 investierten, kommt hinzu, dass zu diesem Zeitpunkt die Finanzkrise bereits absehbar war. Außerdem war die Schließung eines offenen Immobilienfonds seit 2005 nichts abwegiges mehr. Hier hatte bereits die Deutsche Bank einen Fonds geschlossen. Anlegern gegenüber, denen der Morgan Stanley P2 Value als mündelssichere Anlage als Alternative zu Festgeld zu empfohlen worden ist, war das ein großer Fehler. Dies stellt sich nun als richtig heraus. Anleger des Morgan Stanley P2 Value werden einen Großteil ihres Geldes verlieren und zwar nicht bei einen hochriskanten, sondern bei einer sicher gedachten Anlage.

Anleger, die nicht über die Risiken des Morgan Stanley P2 Value und die Möglichkeit der Schließung aufgeklärt wurden, können daher Schadensersatzansprüche geltend machen, mit denen sie ohne Schaden aus der Anlage herauskommen. Dies resultiert nicht zuletzt aufs der fehlenden Aufklärung über Kick-Backs.

Anleger des Morgan Stanley P2 Value sollten nun schnell handeln, da die Ansprüche zu verjähren drohen. Es gibt dann zwar auch noch Möglichkeiten, Geld zu erhalten nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist, die ist jedoch erheblich schwieriger.

Es ist daher zu empfehlen, eine im Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwaltskanzlei aufzusuchen.

Weitere Informationen und Hilfe finden Sie hier: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/morgan-stanley-p2-value-rechtsanwaelte-informieren-hiobsbotschaften-fuer-anleger-schadensersatz