CS EUROREAL der Credit Suisse ist geschlossen- Anspruch auf Schadensersatz, Klage sinnvoll?

Wirtschaft und Gewerbe
18.11.20101879 Mal gelesen
CS Euroreal der Credit Suisse geschlossen, Schadensersatz und Klage sind möglich, Verjährung droht!

Anleger des von Credit Suisse aufgelegten Fonds CS EUROREAL können Schadensersatzansprüche mit einer Klage geltend machen. Auf Verjährung ist dringend zu achten!

Der CS EUROREAL wurde erstmals im Oktober 2008, wie viele andere offene Immobilienfonds auch, geschlossen, da liquide Mittel in erheblichem Umfang abgeflossen sind. Die Schließung eines offenen Immobilienfonds, wie des CS EUROREAL, bedeutet, dass Anleger nicht mehr an ihr Geld aus dem Fonds herankommen und somit ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können.

Geöffnet wurde der CS EUROREAL der Credit Suisse Mitte des Jahres 2009 wieder für seine Anleger, allerdings hielt dies nicht lange an. Bereits im Mai 2010 musste der CS EUROREAL seine Rücknahme der Anteilscheine wieder aussetzen, zunächst befristet auf 3 Monate. Doch am 16.08.2010 ließ das Management des CS EUROREAL die Verlängerung der Schließungsphase verlauten; weitere "höchstens" 9 Monate solle der CS EUROREAL geschlossen bleiben, sodass Anleger bis längstens Mai 2011 ihre Anteile nicht zurückgeben können.

Was die Anleger nach dem Ende der Schließung des CS EUROREAL der Credit Suisse erwartet, lässt sich kaum vorhersagen.  Zwar veröffentlichte Credit Suisse im Oktober 2010, dass der CS EUROREAL nicht abgewickelt werden würde wie andere Fonds nach der Schließung, allerdings wurde von der Geschäftsführung des Morgan Stanley P2 Value bis zuletzt dasselbe behauptet, bis schließlich die Meldung der Liquidation nachfolgte. In dem erschütterten Markt für offene Immobilienfonds ist derzeit alles möglich, wie man alleine in den letzten Monaten gesehen hat, als 3 Fonds liquidiert werden mussten, die ebenfalls zuvor geschlossen waren. Anleger des CS EUROREAL der Credit Suisse sollten daher nicht weiter zusehen.

Wegen der drohenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen sollten Anleger des CS EUROREAL Credit Suisse aber nicht weiter abwarten, sondern handeln und sich von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Oftmals können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, weil Anleger falsch und unzureichend beraten wurden. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bereits eine Vielzahl von Anlegern offener Immobilienfonds vertritt, teilt mit, dass Anleger häufig nicht über die Risiken aufgeklärt wurden. Zahlreiche Anleger wussten auch nichts von der Möglichkeit der Schließung des CS EUROREAL und dass sie somit ihre Investition aus dem Fonds während der Schließungsphase nicht zurückerhalten und für diese Dauer an den Fonds gebunden sind. Verschwiegen wurden zudem auch kick-backs (Rückvergütungen).

Dies alles sind schadensersatzbegründende Tatsachen, die es Anlegern des CS EUROREAL der Credit Suisse ermöglichen ohne Verluste von ihrer Anlage loszukommen. Allerdings ist schnelles Handeln gefragt, weil die Verjährung der Ansprüche schnellstmöglich geprüft werden muss, da bei eingetretener Verjährung bestehende Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können.

 

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