Mediastream/Ideenkapital: Rechtliche Möglichkeiten für geschädigte Anleger

Wirtschaft und Gewerbe
28.10.20101052 Mal gelesen
Die Angst, im Falle einer nachträglichen Aberkennung der steuerlichen Verlustabzugsfähigkeit seitens des Finanzamtes mit hohen Steuernachzahlungen konfrontiert zu werden, bereitetet vielen Anlegern von Medien- und Filmfonds derzeit schlaflose Nächte. Für etliche Anleger der Mediastream- Fonds wurde dieses Szenario nun traurige Wirklichkeit: In den vergangenen Tagen erhielten diese die geänderten Steuerbescheide.

Die Angst, im Falle einer nachträglichen Aberkennung der steuerlichen Verlustabzugsfähigkeit seitens des Finanzamtes mit hohen Steuernachzahlungen konfrontiert zu werden, bereitetet vielen Anlegern von Medien- und Filmfonds derzeit schlaflose Nächte. Für etliche Anleger der Mediastream- Fonds wurde dieses Szenario nun traurige Wirklichkeit: In den vergangenen Tagen erhielten diese die geänderten Steuerbescheide.

Über 9000 Anleger haben in den vergangenen Jahren Anteile an der seitens des Emittenten Ideenkapital - einer Tochter der ERGO-Versicherungsgruppe - aufgelegten Filmfonds gezeichnet. Aktuell betroffen von den Steuernachzahlungen in Höhe von schätzungsweise € 150 Millionen Euro sind derzeit Zeichner der Mediastream Fonds I, II und III. Ob und inwieweit die seitens der Fondsinitiatoren hiergegen angekündigten Klagen Aussicht auf Erfolg haben werden, bleibt abzuwarten.
Statt sich auf einen positiven Ausgang der gegen die geänderten Steuerbescheide gerichteten Klageverfahren zu verlassen, sollten betroffene Mediastream-Anleger vielmehr selbst aktiv werden und deren vorliegend in Betracht kommenden Ansprüche gegenüber den involvierten Projektbeteiligten (Vertrieb/Bank/Fondsinitiatoren) durch einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Neben etwaig gegebener Prospekthaftungsansprüche kommen hier Schadensersatzansprüche aufgrund nicht bzw. nicht hinreichend erfolgter Aufklärung über die im Zusammenhang mit dem Erwerb des betreffenden Medien-/Filmfonds bestehenden Risiken in Betracht. Auch im Falle des unterbliebenen Hinweises auf vorliegend zugunsten der die Fondsanteile unter anderem vertreibenden Banken geflossenen Innenprovisionen (Kick-Back) haben betroffene Zeichner der o.g. Mediastream-Beteiligungen gute Chancen, Schadensersatzansprüche mit Aussicht auf Erfolg durchzusetzen.