Deutsche Bank verliert vor OLG - Swapgeschäft = Glücksspiel

Wirtschaft und Gewerbe
28.10.2010324 Mal gelesen

Erstmals hat ein Oberlandesgericht nun auch einer Kommune in einem Prozess über umstrittene Zinsderivategeschäfte vollumfänglich recht gegeben und die Bank zu einem Schadenersatz von € 710.000,00 plus Zinsen verurteilt.

Nach Ansicht des 9. Senats des OLG Stuttgart wurde der Abwasserzweckverband Mariatal (Ravensburg) im Jahr 2005 fehlerhaft von der Bank beraten, als diese einen sogenannten "Spread Sammler-Swap" als Instrument zur "Zinsverbilligung" verkaufte, der dem kommunalen Unternehmen anschließend hohe Verluste einbrachte.

Das OLG Stuttgart bewertete die umstrittenen Swaps als "Glücksspiel" und hatte in einem ähnlichen Fall schon einem klagenden Mittelständler vollumfänglich Recht gegebe. Die Richter stellen sich allerdings damit gegen andere Oberlandesgerichte wie Frankfurt oder Düsseldorf. Insgesamt hat die Bank in der großen Serie von Prozessen wegen fehlgeschlagener Zinswetten bislang sieben Mal vor Oberlandesgerichten obsiegt und zweimal verloren.

Das OLG Stuttgart ließ bei diesem Urteil Revision zu, welche die Bank auch einlegen will. Mit Spannung wird erwartet, wie der BGH diesen und ähnliche Fälle bewerten wird.