Anspruch auf schriftlichen Arbeitsvertrag!

Waffenrecht
06.02.20062724 Mal gelesen

Zwar können (unbefristete) Arbeitsverträge auch mündlich vereinbart werden und damit per "Handschlag" besiegelt werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt es sich aber, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu verlangen, der die Eckdaten des Arbeitsverhältnisses dokumentiert.

Gesetzlich ergibt sich dieser (einklagbare) Anspruch aus § 2 Nachweisgesetz:

Hiernach hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Die inhaltlichen Anforderungen ergeben sich aus Satz 2 dieser Vorschrift.

Ergo: Im Hinblick auf mögliche Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber empfiehlt es sich, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu verlangen. Ansonsten könnten Beweisprobleme entstehen. Aber auch für den Arbeitgeber ist die schriftliche Dokumentation empfehlenswert.  Lassen sich so doch schwierige Auseinandersetzungen vermeiden.