Vertragsarztrecht

Vertragsarzt Kassenarztrecht

Das Vertragsarztrecht regelt die ambulante Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten. Neben Fragen wie der Zulassung zum Kassenarzt, werden in dieser Rechtsmaterie auch unter anderem Fragen zur Abrechnung, zum Honorar und Niederlassung am Krankenhaus geregelt. Durch die zahlreichen gesetzlichen Erneuerungen befindet sich das Kassenarztrecht im ständigen Wandel. Nicht zuletzt ist auch bei der Gründung einer Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeinschaft das Vertragsarztrecht zu beachten.

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