Sensationsurteil gegen Porsche wegen Dieselskandal, Porsche muss einen Cayenne zurücknehmen, Fachanwalt informiert

Verkehrszivilrecht Unfallwagen
05.11.2018131 Mal gelesen
Abgasskandal Diesel Porsche, kostenfreie Erstbewertung durch Stuttgarter Fachanwaltskanzlei

Porsche muss erstmals einen manipulierten Diesel zurücknehmen

Nach übereinstimmenden Medienberichten wurde Porsche erstmals von einem Landgericht zur Rückabwicklung eines manipulierten Dieselautos verurteilt.

Es handelt sich um ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 25.10.2018 mit dem Aktenzeichen 6 O 175 / 17. Gegenstand des Verfahrens war ein Porsche Cayenne Diesel, Baujahr 2014.

 

Besonders brisant ist die Entscheidung auch deshalb, weil bekanntlich Porsche seinen Geschäftssitz im Bezirk des Landgerichts Stuttgart hat.

Die Klägerin kann danach gegen Erstattung des Kaufpreises und abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung den Porsche zurückgeben. 

Die Richter urteilten, dass in dem Auto ein Motor mit unzulässiger Abschalteinrichtung verbaut worden sei, und bewerteten dies als sittenwidrig. Die Porsche AG habe vorsätzlich gehandelt und eine Schädigung zahlreicher Kunden in Kauf genommen. 

Nach Ansicht des Landgerichtes konnte Porsche auch nicht plausibel erklären, warum der "Warmlauf-Modus" keine unerlaubte Abschalteinrichtung sei. Als Indiz wertete ferner das LG das vom damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) erlassene Zulassungsverbot für Porsche Cayenne Diesel mit 3-Liter-Motoren vom 28. Juli 2017.

Eser Rechtsanwälte bieten für betroffene Porsche-Fahrer eine erste kostenfreie Beratung an.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrte er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

Kostenfreie Deckungsanfrage bei den Rechtschutzversicherern

Die Kanzlei Eser verfügt seit fast 15 Jahren Erfahrung im Verbraucherrecht und im Umgang mit Rechtschutzversicherern. Für die betroffenen Dieselfahrer  werden auch die Deckungsanfragen bei den Rechtschutzversicherern gestellt. Zahlreiche Anleger konnten so bereits Deckungsschutz erhalten.