Sammelklagen in Deutschland?

Verbraucherschutz
13.03.2018234 Mal gelesen
In den USA sind sie Gang und Gebe. Nun fordert auch EU-Wettbewerbskommissarin Vestager vor dem Hintergrund des Diesel-Skandals die Einführung von Sammelklagen in EU-Staaten. Kommt die Sammelklage nach Deutschland?

Wenn viele Kläger ähnliche oder gleiche Forderungen gegen einen Beklagten geltend machen wollen, können sie sich in manchen Teilen der Welt zusammen tun. In den USA geht dies ab einem Streitwert von 5.000.000 Dollar. Dafür müssen die Geschädigten rechtlich und tatsächlich gleich stehen und Einzelklagen aufgrund der großen Zahl der Geschädigten dürfen nicht praktikabel sein. Das deutsche Recht sieht eine solche Möglichkeit bisher nicht vor.

Deutsche Rechtslage bisher

In den USA werden Sammelklagen vielfach als Druckmittel gegen Unternehmen genutzt. In Deutschland geht das nicht. Hier gilt dagegen der Grundsatz "inter-partes": ein Urteil wirkt nur zwischen den betroffenen Parteien. Eine europäische Sammelklage scheiterte bisher immer wieder an dem Widerstand deutscher und französischer Politiker.

Sammelklagen als Instrument gegen ausbeuterische Unternehmen

Dabei könnte die Einführung von Sammelklagen ein wirksames Instrument für Verbraucher darstellen, um den Fehltritten großer Unternehmen Einhalt zu gebieten. So ermöglichen Sammelklagen nicht nur die gerichtliche Geltendmachung von kleineren Geldbeträgen und ahnden so Rechtsverstöße auch im Kleinen. Auch würde die Einführung von Sammelklagen zur allgemeinen Waffengleichheit führen: Während es für große Unternehmen finanziell einfach ist, Großkanzleien zu beauftragen, kann der kleine Mann sich einen Prozess oft nicht leisten. Würden sich mehrere Kläger sammeln können, wären auch die Ressourcen für die Beauftragung von Kanzleien gebündelt.

Andererseits werden Sammelklagen, wie man am Beispiel USA gut nachvollziehen kann, auch häufig als Druckmittel missbraucht, um Unternehmen den finanziellen Ruin anzudrohen, wenn sie nicht rechtzeitig genug auf Verbraucherbeschwerden reagieren. Aber kann es keinen Mittelweg geben?

Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage

Abhilfe könnte in Deutschland die sogenannte Musterfeststellungsklage schaffen. Verbraucherzentralen fordern seit vielen Jahren, eine solche einzuführen. Jetzt könnte es bald soweit sein: Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag sehr konkret formuliert, dass eine Musterfeststellungsklage eingeführt werden soll.

Ziel der neuen Klageart ist es, Umstände feststellen zu lassen, die für eine Vielzahl von Verbrauchern bedeutsam sind und diese Betroffenen dann davon profitieren zu lassen, wenn sie ihre Ansprüche zu einem Klageregister angemeldet haben. Die Anmeldung zu diesem Register soll höchstwahrscheinlich nur eine Gebühr von zehn Euro kosten und keine anwaltlichen Vertretung  erfordern. Durch diese Anmeldung soll die Verjährung gehemmt werden und das Urteil hätte dann für alle Angemeldeten Bindungswirkung.

Ob eine solche Klage kommen wird und diese tatsächlich zur Sammlung von Verbrauchern führen wird, bleibt mit Spannung abzuwarten.

Weitere Informationen zu Sammelklagen können Sie hier finden: https://www.rosepartner.de/sammelklage.html