Was bedeutet 0,- Euro?

Verbraucherschutz
27.06.201751 Mal gelesen
Das OLG Hamburg zu irreführender Werbung und Verbraucherschutz.

Eindeutige Versprechungen

Wann ist Werbung irreführend? Mit der Frage musste sich das Oberlandesgerichts Hamburg (OLG) befassen, als ihm ein Werbebrief der Barclays Bank vorlag, bei dem der Leser sich unweigerlich die Haare raufen möchte. Wie das so häufig der Fall ist im guten alten Verbraucherschutzrecht fragt man sich doch: Warum muss dafür erst ein Verbraucherschutzbund vor das Gericht ziehen?

Das Kreditkartenunternehmen Barclays Bank versprach auf einem Werbebrief: "0 Euro Bargeldabhebungsgebühren weltweit" für den Abschluss einer Gold-Kreditkarte. Nun möchte man denken, das klinge doch ganz eindeutig. Null Euro bedeute eben: keine Abhebungsgebühren. Aber nicht so voreilig!

Die Rückseite eines Versprechens

Denn auf der Rückseite des Werbebriefes klärte die Bank dann unter anderem auch darüber auf, dass eine sogenannte "Auslandseinsatzgebühr" außerhalb der Europäischen Union anfallen sollte. Ist ja auch was ganz anderes.

Dagegen ging nun die Verbraucherschutzzentrale (vzbz) vor. Die Vertreterin argumentierte, Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, dass einmal gemachte Versprechen nicht woanders wieder eingeschränkt würden.

Nicht mit dem OLG Hamburg!

Die Richter des OLG folgten dieser Argumentation und sprachen sich in ihrem Urteil nun eindeutig gegen diese Art der irreführenden Werbung aus.Die verstoße gegen das Werberecht. Dabei führte das Gericht zunächst aus, dass Regelungen zum Gebührenanfall und zur Gebührenhöhe bei Bargeldabhebungen im In- und Ausland von zentraler Bedeutung für die Verbraucher seien.

Daher müsste ein Anschreiben oder ein Werbebrief so gestaltet sein, dass der Verbraucher davon ausgehen darf, alle diesbezüglich relevanten Informationen auf der Vorderseite eines Schreibens zu finden. Erläuterungen auf der Rückseite seien dagegen ungeeignet, diesen Vertrauensschutz zu beseitigen.

Werberecht und europäische Vorgaben

Das Gericht verurteilte die Bank ebenfalls dazu, das europaweit gesetzlich vorgeschriebene Standardforumlar "Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite" zu verwenden.

Zwar hatte die Bank den Inhalt dieses Formulars in ihr Schreiben integriert. Sie hatte aber den übersichtlichen, tabellarischen Aufbau des Schreibens nicht übernommen. Dieser dient aber gerade dazu, den Verbraucher auf einen Blick über die Gebühren zu informieren.