Neuigkeiten im VW-Abgas-Skandal

Verbraucherschutz
21.06.2017114 Mal gelesen
Der Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas hat den Volkswagen-Konzern aufgefordert hinsichtlich der deutschen Kunden ein stärkeres Entgegenkommen zu zeigen. Er regt an die Gewährleistungsfristen für Verbraucher zu verlängern, da die Nachbesserungsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen seien...

Der Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas hat den Volkswagen-Konzern aufgefordert hinsichtlich der deutschen Kunden ein stärkeres Entgegenkommen zu zeigen. Er regt an die Gewährleistungsfristen für Verbraucher zu verlängern, da die Nachbesserungsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen seien und in vielen Fällen noch unklar sei, ob weitere Ansprüche bestehen. Zudem seien die Betroffenen in Deutschland deutlich schlechter gestellt als in den USA.

 

Volkswagen hingegen bleibt derzeit bei der Auffassung, dass alle Nachbesserungsmaßnahmen im Herbst 2017 planmäßig abgeschlossen werden können und eine Verlängerung der Gewährleistungsfristen deshalb nicht erfolgt.

 

Der Konzern möchte auf die Einrede der Verjährung nicht verzichten. Nach Angaben des VW-Konzerns sind derzeit über 3.000 Gerichtsverfahren anhängig. Musterverfahren gibt es bislang nicht, so dass eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vor Ablauf der Verjährung nicht mehr möglich scheint. Die meisten Ansprüche die 2017 nicht geltend gemacht werden, werden somit Ende des Jahres verjähren.

Der Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas hat den Volkswagen-Konzern aufgefordert hinsichtlich der deutschen Kunden ein stärkeres Entgegenkommen zu zeigen. Er regt an die Gewährleistungsfristen für Verbraucher zu verlängern, da die Nachbesserungsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen seien und in vielen Fällen noch unklar sei, ob weitere Ansprüche bestehen. Zudem seien die Betroffenen in Deutschland deutlich schlechter gestellt als in den USA.

 

Volkswagen hingegen bleibt derzeit bei der Auffassung, dass alle Nachbesserungsmaßnahmen im Herbst 2017 planmäßig abgeschlossen werden können und eine Verlängerung der Gewährleistungsfristen deshalb nicht erfolgt.

 

Der Konzern möchte auf die Einrede der Verjährung nicht verzichten. Nach Angaben des VW-Konzerns sind derzeit über 3.000 Gerichtsverfahren anhängig. Musterverfahren gibt es bislang nicht, so dass eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vor Ablauf der Verjährung nicht mehr möglich scheint. Die meisten Ansprüche die 2017 nicht geltend gemacht werden, werden somit Ende des Jahres verjähren.